09.01.2023

EU-Kommission führt Evaluierung zur Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung und Leitlinien durch

EU
Europäische Kommission
Kartellrecht
Gruppenfreistellungsverordnung
Technologietransfer

Konsultation abrufbar unter: EU-Wettbewerbsvorschriften für Technologietransfer-Vereinbarungen – Bewertung (europa.eu)

Die Europäische Kommission führt vom 22. November 2022 bis zum 23. Dezember 2022 eine Sondierung zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO) und den Technologie-Leitlinien durch. Die aktuelle TT-GVO wird am 30. April 2026 auslaufen.

Technologietransfer-Vereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Partei einer anderen gestattet, bestimmte gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Geschmacksmuster, Software-Urheberrechte und Knowhow) für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Die TT-GVO und Leitlinien legen fest, unter welchen Umständen solche Vereinbarungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Durch die Evaluierung der Verordnung und der Leitlinien soll zum einen überprüft werden, ob die Vorschriften weiterhin geeignet und effizient sind und zum anderen den seit Annahme der aktuell gültigen Verordnung im Jahr 2014 eingetretenen Marktentwicklungen Rechnung getragen werden. 

Für das Jahr 2023 sind weitere Konsultationen angekündigt, so eine zwölfwöchige Evaluierung im zweiten Quartal 2023 und ein Stakeholder Workshop im vierten Quartal 2023.