22.08.2023

Bundeskartellamt veröffentlicht Marktmachtbericht für Stromerzeugungsmärkte

D
Bundeskartellamt
Marktmachtbericht

Marktmachtbericht 2022 (bundeskartellamt.de) 

Am 9. August 2023 hat das Bundeskartellamt den vierten Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie – sog. „Marktmachtbericht“ – vorgelegt. Er betrifft die Marktmacht auf den Stromerzeugungsmärkten 2022/23 und konzentriert sich speziell auf den Stromerstabsatzmarkt im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2023. Dieser umfasst die Erzeugung elektrischer Energie für die allgemeine Versorgung und deren erstmaligen Absatz. Nicht einbezogen wurden die industrielle Eigenerzeugung, der Bahnstrom, die Regelenergie, der Redispatch und die verschiedenen Reserven. Räumlich umfasst der Markt das deutsch-luxemburgisch Marktgebiet. Das Bundeskartellamt erfüllt mit dem Bericht seinen gesetzlichen Auftrag, mindestens alle zwei Jahre über die Wettbewerbssituation bei der Erzeugung elektrischer Energie zu berichten. Der Marktmachtbericht sei darüber hinaus für die Stromerzeuger selbst wichtig, die auf dieser Grundlage besser einschätzen könnten, ob sie der Missbrauchsaufsicht durch das Amt unterliegen. 

Wesentliche Ergebnisse