21.09.2018

BMWi setzt Wettbewerbskommission 4.0 ein

Am 10. September 2018 gab das BMWi die Einsetzung der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 bekannt. Bereits im Koalitionsvertrag war zum Ausdruck gekommen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 einsetzen, die als rechtspolitische Plattform für eine Debatte zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts dienen soll. Die Kommission soll bis zum Herbst 2019 konkrete Handlungsempfehlungen insbesondere zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten.

Sie wird sich unter dem Vorsitz von Martin Schallbruch, Prof. Achim Wambach und Prof. Heike Schweitzer mit den wettbewerbspolitischen Fragestellungen befassen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und durch die „Industrie 4.0" ergeben. Aufgabe, Mitglieder und weitere Details sind im Mandat der Kommission aufgeführt. Ordentliche Mitglieder sind: Prof. Dr. Monika Schnitzer (Volkswirtin und Lehrstuhlinhaberin am Seminar für Komparative Wirtschaftsforschung in München), Prof. Dr. Gerhard Wagner (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität Berlin), Prof. Dr. Jens-Peter Schneider (Universität Freiburg), Prof. Dr. Daniela Seeliger (Partnerin bei Linklaters), Dr. Bernd Langeheine (Berater bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP und zuvor von 2011 bis 2014 stellvertretender Generaldirektor in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission) und Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff (Richter am Bundesgerichtshof).

Die Schwerpunkte der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sollen bei folgenden Fragestellungen liegen:

 1. Sind grundlegende Änderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens erforderlich, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen?  

2. Wie können Skalierungs- und Kooperationsbedürfnisse deutscher und europäischer Digitalunternehmen im europäischen Wettbewerbsrecht besser berücksichtigt werden? 

3. Besteht Anpassungsbedarf für Fälle der Kooperation und für Standardisierungsbestrebungen, z. B. im Bereich der Industrie 4.0?  

4. Besteht Anpassungsbedarf beim Zugang zu Daten? In welcher Weise lassen sich Zugangsrechte und -bedingungen rechtlich am besten verankern? Wie kann die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Daten-wirtschaft mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden?  

5. Welche Änderungen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um mehr Innovationen und Investitionen in Schlüssel-technologien zu ermöglichen? Sind - insbesondere beim Einsatz von „Künstlicher Intelligenz" - haftungsrechtliche Spezialregelungen opportun?  

6. Auf welche Weise können die wettbewerbsrechtlichen Regeln für marktstarke Plattformunternehmen weiterentwickelt werden?  

7. Erfordert der zunehmende Einsatz von Algorithmen und „Künstlicher Intelligenz", zum Beispiel für „Matching"- und „Ranking"-Zwecke so-wie für dynamische Preissetzungen eine Anpassung des vertragsrechtlichen Ordnungsrahmens, um faire Märkte mit funktionsfähigem Wettbewerb zu gewährleisten?  

8. Sind zusätzliche verfahrensrechtliche Instrumente der Kartellbehörden erforderlich, um auf sich dynamisch verändernde Märkte für digitale Plattformen und Unternehmen zu reagieren? 

9. Wie kann das Zusammenspiel von Kartellrecht einerseits und Lauterkeits-, Verbraucherschutz- sowie Datenschutzrecht andererseits optimiert und besser verzahnt werden? Wie können die wettbewerbsrechtlich relevanten rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich harmonisiert und zusammengeführt werden?