FIW (Hrsg.)

Schwerpunkte des Kartellrechts 2007/2008 - Referate des XXXV. und des XXXVI. FIW-Seminars

Band 226

VIII, 189 (53,- €)

ISBN: 978-3-452-27288-1

 

Das »Kölner Seminar« des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wett­bewerb (FIW) behandelt regelmäßig »aktuelle Schwerpunkte« des Kartellrechts, die vielfach über das Tagesgeschehen hinausreichen und oft wichtige Weichenstellungen für die nächsten Jahre anzeigen. Der vorliegende Band fasst einige Vorträge zusammen, die bei den Kölner Seminaren in den Jahren 2007 und 2008 gehalten worden sind. Ei­nige Beiträge sind damals aktuellen Themen gewidmet, andere behandeln Themen, wie zum Beispiel das EU-Beihilferecht in der Finanzmarktkrise oder den Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten und Betrachtungen zu fusionskontrollrechtlichen Dossiers, die auch heute wieder eine vertiefte Diskussion nach sich ziehen. Den traditionellen Überblick über die kartellrechtliche Verwaltungspraxis des Bundes­kartellamts gab Vizepräsident Peter Klocker.

Bei den Themen europäischen Zuschnitts beleuchtete Thomas Jestaedt, Anwalt in Brüssel, näher, welche Rolle das Beihilferecht in der Finanzmarktkrise spielt. In An­betracht notwendiger Schritte zur Rettung des Bankensystems und der Realwirtschaft werden nicht nur die Regierungen sondern auch das Beihilfenrecht vor große Heraus­forderungen gestellt.

Robert Klotz, Anwalt in Brüssel, untersuchte, in welchem Verhältnis sektorspezifische Regulierung und allgemeines Kartellrecht in den Netzwirtschaften zueinander stehen. Die Modalitäten der Entlassung eines regulierten Sektors in den Anwendungsbereich des allgemeinen Kartellrechts wird auch künftig noch Gegenstand von Debatten sein.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Sommer 2009 im nieder­ländischen Mobilfunkbereich, die den Informationsaustausch zwischen Wettbewer­bern noch strengeren Regeln unterwirft, wirft ein aktuelles Licht auf das Referat von Justus Herrlinger, Anwalt in Hamburg, der die Grenzen des Informationsaustauschs nach dem Kartellverbot näher auslotete.

Die deutsche Rechtsprechung und die Frage nach dem Zugang zu Sekundärmärkten rückte Johann Brück, Anwalt in Meerbusch, anhand der Besprechung einer Entschei­dung des OLG Düsseldorf in der Rechtssache ›Primus‹ in den Vordergrund, während Moritz Lorenz, Anwalt in Berlin, das neue Kartellgesetz der Volksrepublik China vor­stellte.

Dass zu einem umfassenden Compliance-Programm auch so genannte anwaltgesteu­erte ›Scheinrazzien‹ (›Mock Dawn Raids‹) gehören sollten, verdeutlichte Andreas Lot­ze, Anwalt in Essen.

Eine Angleichung der deutschen an die europäische Fusionskontrolle propagier­te Michael Baron, Anwalt in Düsseldorf, in seinem Referat zum ›more economic ap­proach‹ in der Fusionskontrolle. Aktuell ist dieser Leitgedanke im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode aufgegriffen worden und muss nun umgesetzt werden.

Das Urteil des Gerichts erster Instanz in Sachen ›Schneider Electric‹ ist zwar vom Europäischen Gerichtshof vor kurzem teilweise wieder aufgehoben worden. Die Auf­hebung betraf jedoch nur die kausale Herleitung eines Teils des Schadens. Die für eine Haftung der EU-Kommission schadensbegründenden Umstände des erstinstanzlichen Urteils, das von Ulrich Schnelle, Anwalt in Stuttgart, besprochen wurde, sind hingegen bestätigt worden, weshalb das Urteil auch für künftige Fälle von Bedeutung bleibt.

Die von Britta Grauke, Anwältin in Frankfurt, anhand des Weißbuches zu Schaden­ersatzklagen aufgezeigte Tendenz, in Europa kollektive Rechtsmittel wie Sammelklagen einführen zu wollen, ist nach wie vor ungebrochen. Einen Richtlinienvorschlag konnte Wettbewerbskommissarin Kroes allerdings aufgrund einigen Widerstands aus Politik, EU-Parlament und der Wirtschaft nicht mehr während ihrer Amtszeit vorlegen.

Markus Wirtz, Anwalt in Düsseldorf, deckte schließlich Defizite der deutschen Ge­setzgebung und Rechtsprechung bei der Anwendung der Eigentumsgarantie auf, die er als notwendiges Element der Wettbewerbsordnung klassifizierte.

Das FIW ist bestrebt, mit dieser Vortragsauswahl ein möglichst breites Spektrum ak­tueller kartellrechtlicher Themen vorzustellen, das auch noch einige Zeit später einen verlässlichen Fundus für oftmals wiederkehrende Debatten bieten kann.

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