07.06.2006

Thomas Barnett (DoJ): Seven Steps to Better Cartel Enforcement (Vortrag)

USA
Department of Justice
Kartellverstösse

www.usdoj.gov

Der Leiter der Antitrust Devision des amerikanischen Justizministeriums, Assistant Attorney General Thomas O. Barnett, hat in einem Vortrag am 2. Juni 2006 auf einer Veranstaltung des European Union Institute in Florenz sieben Grundsätze vorgetragen, die für das Department of Justice bei der Verfolgung von Kartellen maßgeblich sind und von anderen Wettbewerbsbehörden ebenfalls beachtet werden sollten:

1. Focus Prosecutors on Hard Core Cartel Activity

Das DoJ hat den Kampf gegen hard-core Kartelle zur höchsten Priorität erklärt. Für die strafrechtliche Seite ist eigens eine besondere Arbeitseinheit gegründet worden. Diese Spezialisierung hat den Vorteil, dass man sich mit anderen Strafverfolgungsbehörden (FBI usw.) besser austauschen kann.

Verfolgt werden hauptsächlich hard-core Verstöße, keine kartellrechtlichen Grenzfälle, bei denen es auf umfangreiche ökonomische Analysen ankommen würde. Außerdem gibt man damit den Unternehmen ein klares Signal, womit sie im Ernstfall zu rechnen haben.

2. Treat Cartels as Serious Crimes and Cartel Members as Criminals

DoJ hat die Erfahrung gemacht, dass nichts so sehr abschreckt wie die Gefahr, in den USA ins Gefängnis gehen zu müssen. Diesen Eindruck verstärkt man durch Benutzung aller verfügbaren strafprozessualen Aufklärungstechniken, durch internationale Fahndung und durch Auslieferungsersuchen, nicht zuletzt auch durch Verschärfung der Gesetze (Erhöhung des Strafrahmens auf 10 Jahre Gefängnis im Jahre 2004). Bisher sitzen 27 Ausländer in den USA ein.

3. Provide Amnesty and Amnesty Plus

Für ein erfolgreiches Amnestieprogramm gibt es drei Voraussetzungen: harte Strafen für alle, die ein solches Angebot nicht annehmen, eine glaubhafte Gefahr der Entdeckung (ein auf Einzelpersonen zugeschnittenes besonderes Amnestieprogramm trägt zur Aussagewilligkeit von Angestellten viel bei) sowie Berechenbarkeit und Transparenz des Programms. Durch Amnesty Plus gibt es einen zusätzlichen Anreiz, im Unternehmen „klar Schiff“ zu machen und alles, was bekannt ist, auf den Tisch zu legen. Andererseits ist es strafverschärfend, wenn später herauskommt, dass man diese Chance nicht genutzt hat.

4. Rigorously Prosecute Obstruction of Justice

Die Strafe für Behinderungen der Aufklärung sollte nach Mr. Barnett so hart sein wie die für den Kartellverstoß selbst.

5. Charge Cartels in Conjunction with other Offences

Oft sind Kartellverstöße nur Teil eines größeren strafrechtlich relevanten Geschehens und mit Tatbeständen wie Betrug, Steuerhinterziehung, Ausschreibungsbetrug, Vertrauensbruch oder Bestechung verbunden.

6. Provide Transparency

Dies wiederholt die Forderung nach berechenbaren Amnestieprogrammen, schließt aber auch ein, dass für die Unternehmen erkennbar sein muss, wann eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet wird, in welchen Fällen Anklage erhoben wird und wie die Strafen berechnet werden.

7. Publicize Enforcement Efforts

Dem dient offenbar auch dieser Vortrag von Mr. Barnett.