24.4.2006

Monopolkommission: Sondergutachten zum Fusionsvorhaben Rhön-Klinikum

Deutschland
Monopolkommission
Fusionskontrolle
Ministererlaubnis

www.monopolkommission.de

Die Monopolkommission (MK) hat am 13. April 2006 ihr 45. Sondergutachten „Zusammenschlussvorhaben der Rhön-Klinikum AG mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld“ veröffentlicht (53 Seiten).

Die Rhön-Klinikum AG (RK) betreibt als privates Unternehmen des Gesundheitssektors Krankenhäuser (30 Kliniken in 8 Bundesländern). An ihrem Konzernsitz in Bad Neustadt gehören ihr 6 Kliniken. Sie will dort im Landkreis Rhön-Grabfeld noch zusätzlich die Kreiskrankenhäuser in Bad Neustadt und Mellrichstadt übernehmen. Das Bundeskartellamt hat die Fusion mit Beschluss vom 10. März 2005 untersagt (WuW DEV 1087). Die Beteiligten haben dagegen Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt, über die noch nicht endgültig entschieden ist. Am 16. Januar 2006 hat der Landkreis eine Ministererlaubnis beantragt, die RK unterstützt.

Das Sondergutachten ist eine interessante und wichtige Lektüre, weil sich die MK zu verschiedenen Fragen des materiellen und des Verfahrensrechts äußert: