14.12.2006

Kommission beschließt geänderte De-minimis-Verordnung

Am 12. Dezember 2006 beschloss die Europäische Kommission eine Neufassung der Verordnung über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis-Beihilfen“. Diese soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Die Neufassung sieht im Wesentlichen Folgendes vor: