10.05.2006

FTC unterstützt Änderungen der amerikanischen Patentpraxis

USA
Federal Trade Commission
Patente
Gewerblicher Rechtsschutz

https://www.ftc.gov/opa/2006/05/fyi0626.htm

Ein gutes Beispiel von „competition advocacy“, der Geltendmachung von Wettbewerbsaspekten im Gesetzgebungsverfahren, liefert die Federal Trade Commission in diesen Tagen.

Die FTC hatte im Oktober 2003 einen Bericht zum Verhältnis von Wettbewerbsrecht und Patentrecht veröffentlicht („To Promote Innovation: The Proper Balance of Competition and Intellectual Property Law and Policy“ – FIW-Aktuelles vom 10.11.2003). Bei den ausführlichen Anhörungen, die diesem Bericht vorausgingen, waren verschiedenen Regeln und Praktiken des amerikanischen Patentrechts und Patenterteilungsverfahrens als potentiell wettbewerbsgefährdend kritisiert worden. Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat nun Änderungen bei „Verlängerungen“ (continuations) vorgeschlagen, die von der FTC energisch unterstützt werden.

Worum geht es?

Das USPTO prüft eingereichte Patentanmeldungen. Lehnt der Prüfer eine Patenterteilung ab, kann der Anmelder die Patentanmeldung aufgeben, gegen diese Entscheidung beim Board of Patent Appeals Beschwerde einlegen oder eine „Verlängerungsanmeldung“ einreichen (filing a continuation). Dieser letztere Weg hat mehrere Vorteile: Die Verlängerungsanmeldung erhält das Prioritätsdatum der Erstanmeldung, was bedeutet, dass zwischenzeitliche Änderungen des Standes der Technik bei der Beurteilung der Erfindung nicht als neuheitsschädlich herangezogen werden können. Er kann die Ansprüche ändern, um Bedenken des Prüfers nachzukommen, aber auch die alten Ansprüche durch neues Material, etwa zusätzliche Labortests, besser begründen.

Von dieser an sich sinnvollen Praxis wird sehr häufig Gebrauch gemacht. Etwa 30 Prozent der rund 125.000 Anmeldungen im Jahre 2005 waren „continuations“. Es ist aber auch Missbrauch getrieben worden, und dies hat zu den beabsichtigten Änderungen geführt. Eine continuation konnte nämlich mehrfach hintereinander eingereicht werden. Damit wurde die erste Patentanmeldung über viele Jahre am Leben gehalten (pendency) und der Patentanmelder konnte ständig neues Material nachschieben. Es war so auch möglich, neue Produkte, die von der Konkurrenz inzwischen entwickelt und vermarktet wurden, durch geänderte Ansprüche „einzufangen“ (hold-up) und damit Patentverletzungsklagen zu rechtfertigen.

Es ist dieser Gesichtspunkt, der für die positive Stellungnahme der FTC besonders wichtig war. Darüber hinaus binden die mehrfachen continuations auch viel Personal im Patentamt und wirken sich dadurch negativ auf die allgemeine Qualität der erteilten Schutzrechte aus. Künftig soll nun nur noch eine einzige continuation ohne weitere Begründung zulässig sein, während alle späteren continuations strengen Rechtfertigungen unterliegen. Die FTC hat dies aus der Sicht der Wettbewerbshüter lebhaft befürwortet.