16.06.2006
EU: Kommission veröffentlicht VO-Entwurf über De-minimis Beihilfen
EU
|
https://www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/overview |
Die Generaldirektion Wettbewerb hat den Entwurf einer Verordnung über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages auf „De-minimis“-Beihilfen veröffentlicht und um Stellungnahmen bis zum 10. Juli 2006 gebeten.
Die Verordnung soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Sie löst die gleichnamige Verordnung 69/2001 vom 12. Januar 2001 ab.
Erfüllt eine Beihilfe die Voraussetzungen der Verordnung, braucht sie nicht in Brüssel angemeldet zu werden (Artikel 2.1). Die Verordnung hat folgende Grundzüge:
- Ausgenommen sind die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Verkehr, in bestimmtem Umfang auch die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, ferner Exportbeihilfen oder Beihilfen, die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigen (Artikel 1.1).
- „De minimis“ sind Beihilfen, wenn sie innerhalb von drei Jahren einen Gesamtbetrag von 200.000,-- Euro nicht übersteigen.