04.07.2006
Bundesnetzagentur übergibt Bericht zur Anreizregulierung der Energienetze
Deutschland
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Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat am 30. Juni 2006 dem Bundeswirtschaftsminister den „Bericht der Bundesnetzagentur nach § 112 a EnWG zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21 a EnWG“ (316 Seiten) übergeben. Der Gesetzgeber muss nun eine Rechtsverordnung erlassen, damit das neue System am 1. Januar 2008 starten kann.
Am 2. Mai 2006 hatte die BNA einen Entwurf dieses Berichts veröffentlicht und zur Diskussion gestellt (FIW-Aktuelles vom 8. Mai 2006). Herr Kurth hob hervor, dass man verschiedene Anregungen in der Endfassung berücksichtigt habe. Das Grundkonzept ist aber unverändert geblieben:
- Die Anreizregulierung löst die bisher übliche Kostenkontrolle ab und gibt statt dessen den Unternehmen feste Obergrenzen für die Erlöse vor. Werden sie unterschritten, verbleibt den Unternehmen dieser Gewinn. Dies soll zu mehr Effizienz führen.
- Um ein möglichst einheitliches Effizienzniveau unter den Unternehmen herzustellen, schlägt die BNA vor, für sechs bis acht Jahre „Gleitpfade“ für die Gesamterlöse der Netzbetreiber vorab festzulegen.
- Danach sollen die Vorgaben zur Erlössenkung vollständig durch Unternehmensvergleiche ermittelt werden (yardstick competition).
- Um Investitionen zu fördern und die Versorgungsqualität nicht zu gefährden, sollen den Unternehmen Aufschläge auf die Erlösobergrenze gewährt werden (oder Abschläge vorgenommen werden, wenn die Qualität den Durchschnittsmaßstab nicht erreicht).