08.05.2006

Bundesnetzagentur: Entwurf eines Berichtes zur Anreizregulierung in den Energiemärkten

Deutschland
Bundesnetzagentur
Energiewirtschaft

https://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5858.pdf

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat am 2. Mai 2006 den „Entwurf des Berichts der Bundesnetzagentur nach § 112 a EnWG“ zur Einführung der Anreizregulierung nach § 21 a EnWG“ (234 Seiten) der Öffentlichkeit vorgestellt. Interessenten können dazu jetzt Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur will der Bundesregierung am 1. Juli 2006 ihr Konzept für eine Anreizregulierung übermitteln.

Wie Herr Kurth erläutert, soll die Anreizregulierung Netzwettbewerb simulieren. Dies bedeutet, dass den Unternehmen vorgeschrieben wird, wie viel sie aus der Netznutzung erlösen dürfen. Überschüsse, die sie durch Effizienzgewinne erzielen, dürfen sie behalten.

Heute bestehen noch große Unterschiede unter den Unternehmen hinsichtlich ihrer Effizienz. Deshalb verbietet es sich, sofort ein für alle einheitlich geltendes Modell einzuführen. Vielmehr sollen in den ersten beiden Regulierungsperioden zunächst die Abstände unter den Unternehmen verringert werden. Aus diesem Grunde schlägt die BNA ein Stufenmodell vor:

Die Rechtsverordnung der Bundesregierung sollte noch 2006 erlassen werden, damit die BNA 2007 die nötigen Daten bei den Unternehmen erheben und auswerten kann. Die Anreizregulierung könnte dann am 1. Januar 2008 starten.

Herr Kurth hat in der Pressekonferenz viele Einzelheiten dieses Konzeptes dargestellt und unterstrichen, dass man weiterhin, auch nach der Einführung der Regulierung, mit den betroffenen Kreisen im Gespräch bleiben möchte. Schon der Entwurf, der jetzt erschienen ist, wurde umfassend und gründlich unter wissenschaftlicher Begleitung und nach ausführlichen Konsultationen angefertigt.