24.01.2018

Workshop im BMWi zur Verbraucherrechtsdurchsetzung in Deutschland

Im Mai 2017 hatte das BMWi eine Studie zur Darstellung und Systematisierung von Möglichkeiten und Defiziten der privatrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes sowie Einbeziehung der Kartellbehörden zu dessen Durchsetzung ausgeschrieben.

Studienersteller sind die Universitätsprofessoren Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Prof. Dr. Christoph Busch (Universität Osnabrück) und Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig (MPI München). Mit der Studie sollen konkret bestehende Defizite bei der bisherigen privatrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften in Deutschland ermittelt werden. Zudem soll die Studie Vorschläge dazu enthalten, welchen Beitrag die deutschen Kartellbehörden zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften und zur Beseitigung der ggf. vorhandenen Durchsetzungsdefizite leisten können.

Am 15. Dezember 2017 hatte im Ministerium für Wirtschaft und Energie ein Workshop zum Thema „Behördliche Durchsetzung von Verbraucherrecht?" stattgefunden, um erste Ergebnisse der Studie vorzustellen. Diskutiert wurde über die Durchsetzungsdefizite im Verbraucherrecht, Handlungsoptionen des Gesetzgebers, Verbraucherschutz und Bundeskartellamt sowie die Durchsetzung des Verbraucherrechts im Hinblick auf effizientes Design von behördlichen und privaten Maßnahmen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Verbraucherschutzniveau insgesamt hoch sei.

Zwischenergebnissen der Studie zufolge konnten keine konkreten Durchsetzungsdefizite im Verbraucherrecht aufgezeigt werden. Es wurden keine konkreten defizitäre Fallgestaltungen, sondern nur allgemeine Erwägungen der Grenzen zivilrechtlicher Rechtsdurchsetzung genannt (etwa Wirkung inter partes, keine Rechtskrafterstreckung auf Parallelfälle, evtl. keine ausreichende Präventionswirkung von Entscheidungen, keine Rechtskrafterstreckung). Fraglich blieb, ob nicht auch ein gerichtliches Verbot der Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel allen (potentiell) Betroffenen nützen kann, da die unzulässige Klausel entfernt und das Unternehmen sich generell bei der Vertragsabwicklung nicht mehr auf diese Klausel berufen darf. Wann und wie die Kartellbehörden tätig werden könnten, wurde ebenfalls erörtert. Eine komplementäre Rolle der Kartellbehörden könnte gegebenenfalls dann eine sinnvolle Ergänzung darstellen, wenn das funktionierende zivilrechtliche System der Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht dadurch nicht geschwächt würde. Besonders Sachverhalte mit einem öffentlichen Interesse könnten dafür im Fokus stehen. Es wurde auch diskutiert, ob man die bestehenden Maßnahmen nicht erst einmal wirken lassen sollte: Erst in der vergangenen Legislaturperiode wurde die Möglichkeit für Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamtes geschaffen; 2015 hat der digitale Marktwächter seine Arbeit zur Marktbeobachtung aufgenommen; 2016 wurde das Unterlassungsklagegesetzes um Verstöße gegen das Datenschutzrecht ausgeweitet.

Die endgültigen Ergebnisse zu der Studie sind für Frühjahr 2018 zu erwarten.