25.02.2016

UK: Ministerium konsultiert zur Umsetzung der Kartellschadens-Richtlinie

Im Konsultationsdokument bringt die englische Regierung zum Ausdruck, dass es im Vereinigten Königreich bereits ein gut entwickeltes Schadensersatzsystem für nationale und europäische kartellrechtliche Zuwiderhandlungen gebe, dass bereits für die Richtlinie Pate gestanden habe. Daher seien nur kleinere Anpassungen des englischen Rechts erforderlich. Außerdem seien durch die Neuerungen des Consumer Rights Act 2015 (CRA15), der eine Reformierung des Competition Acts von 1998 darstellt, bereits Verbesserungen bei der Durchsetzung privater Schadensersatzklagen eingeführt worden (z. B. eine Verlängerung der Verjährungsfristen auf 6 Jahre und die Offenlegung von Unterlagen in privaten Schadensersatzklagen).

Im Konsultationsdokument werden zunächst die wichtigsten durch die Richtlinie herbeigeführten Änderungen dargestellt.

Analysierter Umsetzungsbedarf: