19.12.2023

Monopolkommission legt Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten vor

D
Monopolkommission
Sektorgutachten
Telekommunikation

13sg_telekommunikation_volltext.pdf (monopolkommission.de)

Pressemitteilung (monopolkommission.de) 

Die Monopolkommission hat am 13. Dezember 2023 ihr 13. Sektorgutachten Telekommunikation vorgestellt. Sie unterbreitet darin Empfehlungen, wie die Gigabit-Ziele der Bundesregierung durch Wettbewerb erreicht werden können. Sie empfiehlt, im Festnetzbereich den Infrastrukturwettbewerb zuzulassen, die Zugangsmöglichkeiten zu Glasfasernetzen zu erweitern und das Kupfernetz konsequent zu regulieren. 

Nach Auskunft der Monopolkommission werde der Ausbau von Glasfasernetzen immer dynamischer und könne als Wettbewerb um Ausbaugebiete („Windhundrennen“) charakterisiert werden. Für diesen Wettbewerb ist es aus Sicht der Monopolkommission insbesondere erforderlich, dass grundsätzlich alle realisierbaren Vorleistungsprodukte zu in Deutschland marktüblichen Konditionen und einheitlichen Standards für einen wettbewerbsfreundlichen „Open Access“ (frei verhandelter offener Netzzugang) angeboten werden. Dadurch ließen sich auch am ehesten Dopplungen bei den Glasfasernetzen vermeiden. 

Im Mobilfunkbereich empfiehlt die Monopolkommission, die Ende 2025 auflaufenden Mobilfunkfrequenzen (800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz) um maximal drei Jahre und mit wettbewerbsfördernden Auflagen zu verlängern. Für die Zeit der Verlängerung sollten die etablierten Mobilnetzfunkbetreiber zudem Wettbewerbern diskriminierungsfrei den Zugang zu ihren Netzen anzubieten. Außerdem seien dabei die Belange des vierten Netzbetreibers zu berücksichtigen. 

 

Weiterhin schlägt sie vor, die Verfahrenslaufzeiten bei der Bundesnetzagentur zu reduzieren und in dem Zusammenhang auch Verfahrensschritte zu bündeln. Die Monopolkommission empfiehlt darüber hinaus, dass der Gesetzgeber ein engeres Fristenregime in das Telekommunikationsgesetz aufnehmen solle.