15.01.2019

EU: Berichtsentwurf zu EU-Kollektivklagen (New Deal for Consumers) vom EP-Rechtsausschuss angenommen

EU
EP
Rechtsausschuss (JURI)
Private Rechtsverfolgung
Sammelklagen/Verbandsklagen
Verbraucherschutz

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-2018-0447+0+DOC+PDF+V0//EN&language=EN

Der Bericht des Berichterstatters im federführenden Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments, Geoffroy Didier (EVP) über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (Teil des New Deal for Consumers) wurde am 6. Dezember 2018 angenommen (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 26.04.2018, 06.07.2018 und 13.11.2018). Änderungsanträge zum Berichtsentwurf konnten bis zum 6. November 2018 eingereicht werden. Das Europäische Parlament will die Beratungen zum Richtlinienentwurf nach Möglichkeit vor den Europawahlen im Mai 2019 abschließen. Allerdings stimmte der Ausschuss dafür, den Bericht zunächst nicht in erster Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments abstimmen zu lassen, sondern stattdessen ein Mandat für frühe Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission zu erteilen. Die Trilogverhandlungen können jedoch erst nach Festlegung einer gemeinsamen Position im Rat beginnen. Ob unter rumänischer Präsidentschaft der avisierte Zeitplan eingehalten werden kann, ist derzeit unklar.

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