15.05.2018

Bundeskartellamt veröffentlicht Leitfaden zum neuen Transaktionsschwellenwert in der Fusionskontrolle

Das Bundeskartellamt hat 14. Mai 2018 den Entwurf eines gemeinsam mit der Österreichischen Wettbewerbsbehörde verfassten Leitfadens zur neuen Transaktionswertschwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich veröffentlicht, der bis zum 8. Juni 2018 kommentiert werden kann. Der Leitfaden soll Unternehmen eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten und anhand von Beispielen erläutern, wie zentrale Kriterien der neuen Vorschriften (§ 35 Abs. 1a GWB und § 9 Abs. 4 KartG) anzuwenden und zu bestimmen sind. Dieser Leitfaden basiert auf „ersten Erfahrungen mit den neuen Schwellen und Gesprächen mit ausgewählten Anwälten aus den Bereichen Kartellrecht und Mergers & Acquisitions".

Hintergrund:

Mit der 9. GWB-Novelle ist der Anwendungsbereich der deutschen Fusionskontrolle erweitert worden. Bei Transaktionen ab einem Transaktionswert (Gegenwert) von über EUR 400 Mio. besteht nun eine Anmeldepflicht selbst dann, wenn die Inlandsumsatzschwellen des GWB nicht erreicht werden und das Zielunternehmen in erheblichem Umfang in Deutschland tätig ist. Parallel zur 9. GWB-Novelle wurde auch in das österreichische Kartellgesetz eine neue Aufgreifschwelle eingeführt, die auf einen Transaktionswert (mehr als EUR 200 Mio.) und eine erhebliche Inlandstätigkeit abstellt.

Konsultation:

Der Leitfaden adressiert insbesondere folgende thematische Komplexe (a) Wert der Gegenleistung (Kapitel C.), (b) erheblicher Umfang der Inlandstätigkeit (Kaptiel D.) und (c) Zusammenschlusstatbestand (Kapitel E.).