19.02.2019

BM Altmaier hat die „Nationale Industriestrategie 2030“ verkündet – Implikationen für die Wettbewerbspolitik

D
BMWi
Industriepolitik
Wettbewerbspolitik

Nationale Industriestrategie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/nationale-industriestrategie-2030.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Am 5. Februar hat BM Altmaier die Nationale Industriestrategie 2030 (kurz: NIS 2030) vorgestellt.

Wesentlicher Inhalt:

In der NIS 2030 wird dargelegt, wie sich der internationale Wettbewerb in wichtigen industriellen Technologiefeldern entwickelt hat und wie stark er von ausländischen Staaten beeinflusst wird. BM Altmaier schlägt als Antwort Deutschlands und der EU eine abgestimmte industriepolitische Strategie vor, die bis zum Sommer 2019 erarbeitet und durch Maßnahmen unterlegt werden soll. BM Altmaier nennt als Zielsetzung auch die Erhöhung der Bruttowertschöpfung der Industrie in Deutschland von 23 auf 25 Prozent und in der EU (von 16,2 % 2016) auf 20 Prozent jeweils bis 2030.

Als neue Instrumente bzw. Politikmaßnahmen schlägt BM Altmaier vor, ein Beteiligungsinstrument bei der KfW einzurichten, mit dem defensiv gegen Unternehmensübernahmen aus dem Ausland in Fällen außerhalb von nationalen Sicherheitsbedenken und offensiv zur Förderung neuer Technologien vorgegangen werden kann. Details sind nicht vorhanden. Die defensive Stoßrichtung soll in Fällen ausländischer Übernahmeversuche von deutschen Zielunternehmen in Feldern von wichtigen Technologien oder von Innovationsführerschaft durch zeitlich begrenzte staatliche Beteiligung, organisiert über einen neu zu schaffenden KfW-Beteiligungsfonds, unterlegt werden.

Kernelemente der Strategie sind die Definition industrieller Schlüsselbereiche, wie z. B. u. a. Stahl-, Kupfer-, Aluminiumindustrie, und die Aufzählung industriepolitischer Orientierungen. Erwähnt werden die Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz (u. a. autonomes Fahren, medizinische Diganostik), Digitalisierung, Internet-Plattformen, Batteriezellproduktion, Industrie 4.0 sowie die Nano- und Biotechnologie, neue Werkstoffe, Leichtbautechnologien und das Quanten-Computing. Wichtig sei es, neben der schon erwähnten Erhöhung der Bruttowertschöpfung geschlossene Wertschöpfungsketten zu erhalten, Unternehmen von kritischer Größe zu fördern, Großprojekte in der Infrastruktur und in kapitalintensiven Geschäftsfeldern durchführen zu können (Beispiele: Verkehrsflugzeuge, Eisenbahnsysteme, Internet-Plattformen, Banken).

Wettbewerbspolitik:

BM Altmaier regt zudem Änderungen des Wettbewerbsrechts an, um die Herausbildung von Unternehmen von kritischer Größe zu erleichtern. Dazu sind in der NIS aufgeführt: 1. die Überprüfung und ggf. Reform des Beihilfe- und Wettbewerbsrechts, 2. Beihilfen für Innovation, 3. Wirksameres Vorgehen gegen Dumping und Marktmissbrauch und 4. die Erleichterung von Unternehmenszusammenschlüssen in Feldern, in denen kritische Größe erforderlich ist. Details werden nicht aufgeführt, außer dass eine stärkere Orientierung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts am Weltmarkt statt an nationalen und regionalen Märkten erfolgen soll.

Hierzu heißt es in dem Papier wörtlich:

S. 12:

Oft scheitern deutsche oder europäische Fusionen, die mit Blick auf den Weltmarkt sinnvoll und notwendig sind, an der Fokussie­rung auf nationale und regionale Märkte im geltenden Recht. Das europäische und deut­sche Wettbewerbsrecht müssen überprüft und gegebenenfalls geändert werden, damit für deutsche und europäische Unternehmen ein internationaler Wettbewerb „auf Augenhöhe" möglich bleibt.

S. 14:

Der Staat soll auch nicht willkürlich in den Wettbewerb zwischen einzelnen Unternehmen eingreifen, weder im nationalen noch im internationalen Wettbewerb. Nur so kann der Prozess der optimalen Ressourcenallokation gelingen, kann sich der bessere Anbieter behaupten, entsteht der größte Mehrwert für alle.

S. 15:

Sofern es in absehbarer Zeit nicht gelingt, ein level playing field für Globale Soziale Markt­wirtschaft herzustellen, müssen Deutschland und Europa aktiver als in der Vergangenheit gegen Wettbewerbsverzerrungen durch andere Länder vorgehen. Sonst besteht die Gefahr, dass leistungsfähige Unternehmen durch Ein­griffe anderer Staaten benachteiligt und ins Aus gedrängt werden. Dies umfasst: Überprüfung und ggf. Reform des geltenden Beihilfe- und Wettbewerbsrechts.

Ermöglichung von zeitlich begrenzten Bei­hilfen in Bereichen von Innovationen mit hoch innovativen Basiswirkungen, in denen das Erlangen von Wettbewerbsfähigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse geboten ist.

Wirksameres Vorgehen gegen Dumping und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.

Erleichterung von Unternehmenszusammenschlüssen in Bereichen, in denen Größe eine unabdingbare Voraussetzung für unterneh­merischen Erfolg ist.