15.08.2019

Bericht über Wettbewerbspolitik 2018 der Europäischen Kommission

Am 15. Juli 2019 hat auch die Europäische Kommission ihren Jahresbericht zur Wettbewerbspolitik 2018 vorgelegt. In dem Bericht werden die wichtigsten allentscheidungen des vergangenen Jahres dargestellt, die sich 2018 insbesondere auf Missbrauchs- und Beihilfeentscheidungen in der Energie- und der Digitalwirtschaft konzentriert haben, so unter anderem die Entscheidung im Fall Google Android, in der das bislang höchste Bußgeld in der Geschichte der Kommission (4,34 Mrd. EUR) verhängt wurde.

Legislativ verweist die Kommission auf den Abschluss der ECN+-Richtlinie, die nun bis Anfang 2021 in nationales Recht umzusetzen ist.

2018 leitete die Kommission außerdem eine Evaluierung der im Zuge des Pakets zur Modernisierung des Beihilferechts erlassenen Vorschriften ein. Auf der Grundlage der Evaluierung soll bewertet werden, ob die Vorschriften künftig weiter verlängert oder aktualisiert werden sollen.

Daneben hat die Kommission 2018 einen Reflexionsprozess zur Zukunft der Wettbewerbspolitik mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft eingeleitet.

Bezüglich der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts betont die Kommission, dass sie bestrebt ist, die Verfahren in Wettbewerbsfällen zu straffen und die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer früheren Beschlüsse zu bewerten, um rascher und effizienter wirksamere Maßnahmen zur Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften ergreifen zu können.

2018 hat die Kommission in mehreren Nicht-Kartellverfahren Geldbußenermäßigungen als Gegenleistung für die Kooperation der Unternehmen bei der Fallaufklärung gewährt. Im Dezember 2018 veröffentlichte sie einen entsprechenden informellen Leitfaden.

Außerdem weist die Kommission auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden und die Verständigung auf gemeinsame Standards und Verfahren, sowohl im Rahmen internationaler Gremien, wie der WTO, OECD oder dem ICC, als auch bilateral, hin. Im Jahr 2018 setzte die Kommission die bilateralen Verhandlungen mit Andorra, Aserbaidschan, Chile, Indonesien, Mercosur, Mexiko, Monaco, Tunesien und San Marino fort und nahm Verhandlungen mit Australien, Kirgisistan, Neuseeland und Usbekistan auf. Ende 2018 einigten sich die EU und die Schweiz auf den Wortlaut einer institutionellen Rahmenvereinbarung, die auch Beihilfevorschriften umfasst. Die Kommission setzte auch ihre Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen sowie den Dialog über Beihilfenkontrolle mit der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung (SAMR) Chinas fort und bemühte sich um eine Verbesserung der multilateralen Regeln für die Vergabe von Subventionen im Rahmen der WTO. Daneben arbeitete die Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der internationalen Gruppe für Subventionspolitik zusammen, um Initiativen im Bereich der internationalen Subventionspolitik auf multilateraler und bilateraler Ebene zu koordinieren.