15.02.2019
EU-Kommission konsultiert zur Evaluierung der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO)
EU
|
Konsultation:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-5068981/public-consultation_de
Vertikal-GVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010R0330
Die Europäische Kommission führt bis zum 27. Mai 2019 eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (EU) Nr. 330/2010 („Vertikal-GVO") durch. Der Fragebogen ist unter dem angegebenen Link abrufbar.
Die Vertikal-GVO stellt vertikale Vereinbarungen vom Kartellverbot nach Artikel 101 Absatz 1 AEUV frei, wenn mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass sie die Voraussetzungen des Artikels 101 Absatz 3 AEUV erfüllen. Sie wird durch die Leitlinien der EU-Kommission für vertikale Beschränkungen ergänzt, die verbindliche Vorgaben für die Auslegung der Vertikal-GVO und die Anwendung des Artikels 101 AEUV auf vertikale Vereinbarungen enthalten. Die Vertikal-GVO) läuft durch ihren begrenzten zeitlichen Anwendungsbereich in ihrer bestehenden Form mit dem 31.05.2022 aus. Die EU-Kommission möchte frühzeitig mit der Evaluierung der geltenden Regeln sowie mit der Prüfung der Verlängerung und möglichen Überarbeitung der Vertikal-GVO beginnen und hat zu diesem Zweck diese öffentliche Konsultation eingeleitet.
Schon zuvor im letzten Jahr hatte sich die EU-Kommission erstmalig mit einer möglichen Ausgestaltung der Folgeregelungen befasst und zu diesem Zweck eine Roadmap veröffentlicht (vgl. dazu FIW-Bericht vom 06.12.2018 und zum Inkrafttreten der aktuellen Fassung FIW-Bericht vom 22.04.2010).
Mit Hilfe der Konsultation sollen insbesondere die folgenden Aspekte überprüft werden:
-
Wirksamkeit (Wurden die Ziele erreicht?),
-
Effizienz (Standen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen?),
-
Relevanz (Sind Maßnahmen der EU weiterhin erforderlich?),
-
Kohärenz (Werden andere Maßnahmen ergänzt oder gibt es Widersprüche?) und
-
EU-Mehrwert (Haben die Maßnahmen der EU einen eindeutigen Mehrwert erbracht?).
Die Fragen beziehen sich unter anderem drauf, ob die Vertikal-GVO und die Leitlinien für vertikale Beschränkungen angesichts wichtiger Trends oder Veränderungen in den letzten fünf Jahren, wie der zunehmenden Bedeutung von Online-Verkäufen und neuen Marktteilnehmern, überarbeitet oder ergänzt werden sollte.