14.05.2020

„Summary Report“ über die Eingaben zu den Horizontal-Regelungen

Bis zum 12. Februar 2020 lief die letzte öffentliche Konsultation zur Evaluierung der bisherigen horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen (Forschungs- und Entwicklungsgruppenfreistellungsverordnung, FuE-GVO, und Spezialisierungsgruppenfreistellungsverordnung) und der Leitlinien zur horizontalen Zusammenarbeit (vgl. dazu FIW-Bericht vom 12.11.19). Es sollten insbesondere die Relevanz, Effektivität, Effizienz, Kohärenz und der Mehrwert für die EU beurteilt werden. Auf dieser Grundlage wird die Europäische Kommission feststellen, ob es sinnvoll ist, die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen auslaufen zu lassen, ihre Geltungsdauer zu verlängern oder sie, zusammen mit den Horizontal-Leitlinien, zu überarbeiten.

Der Stand des Evaluationsprozess lässt noch keine Prognose konkreter künftiger Anpassungen zu. Die Kommission wertet aktuell noch die Eingaben aus der letzten Konsultation aus. In einem nun veröffentlichten „Summary Report" hat die Kommission bisher nur die verschiedenen Konsultationseingaben kategorisiert und statistisch ausgewertet. Im Zuge der Konsultation sind bei der Kommission 77 Beiträge zur öffentlichen Konsultation eingegangen, die über die Online-Umfrage eingereicht worden sind. Acht weitere Interessensvertreter haben Dokumente über andere Kanäle eingereicht.

Hinsichtlich des Fragenkomplexes in der Online-Befragung zur Beurteilung des Grades an Rechtssicherheit des gegenwärtigen Rechtsrahmens hätten die Befragten erklärt, dass die derzeitigen Regeln zwar als Orientierungshilfe nützlich seien, dass aber die jüngsten Marktentwicklungen und Realitäten zu einer Verminderung der Rechtssicherheit geführt hätten. Es sei angeregt worden, dass die Kommission die Regeln in Bezug auf bestimmte Aspekte aktualisieren und klarstellen müsse, um die Rechtssicherheit wieder zu erhöhen. Auch sollten „safe harbours" erweitert werden, um mehr Fälle horizontaler Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Insbesondere der Abschnitt zum Informationsaustausch adressiere nach Ansicht der Befragten nicht ausreichend neue Entwicklungen in Bezug auf Benchmarking, Datenpooling und Datenaustausch sowie andere neue Arten der Zusammenarbeit in Bezug auf künstliche Intelligenz, Ökosysteme, die gemeinsame Nutzung von Netzwerken und Plattformen. Ähnliches gelte für den Abschnitt über den gemeinsamen Einkauf, der derzeit neue Arten von Vereinbarungen im Einzelhandel oder Käufervereinbarungen nicht ausreichend abdecke

Hinsichtlich der FuE-GVO sagten einige Befragte, dass bestimmte Definitionen weiterer Klärung bedürften. Die derzeitigen Regeln seien teilweise schwierig anzuwenden und entsprächen nicht mehr den Geschäftsrealitäten. Die Marktanteilsschwellen seien einerseits zu niedrig, andererseits sei es schwierig, Märkte zu definieren und die Marktanteile mit Sicherheit festzustellen. Einige Befragte hätten angegeben, dass die befristete Dauer der Freistellung einer Klarstellung bedürfe oder sogar ganz abgeschafft werden sollte. Einige sprachen sich gegen eine Liste von Kernbeschränkungen aus oder forderten, dass einige Punkte der Liste einer Klarstellung bedürften oder gestrichen werden sollten.

Im Hinblick auf die Spezialisierungs-GVO hätten sich einige Befragten dahingehend geäußert, dass die Marktanteilsschwelle in Höhe von 20 Prozent zu niedrig sei.