03.03.2020

Stellungnahme des Bundeskartellamts zur 10. GWB-Novelle

D
Bundeskartellamt
Missbrauchsaufsicht
Digitalisierung
Datenzugang
Plattformregulierung
GWB-Novelle

https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Stellungnahmen/Referentenentwurf_10_GWB_Novelle.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das Bundeskartellamt hat am 25. Februar 2020 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen veröffentlicht.

Laut Stellungnahme begrüßt das Amt den Entwurf zur 10. GWB-Novelle. Der Entwurf sehe „Fortentwicklungen des kartellrechtlichen Rahmens" vor, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und den Erfordernissen einer effektiven Kartellaufsicht künftig noch besser gerecht zu werden.

Zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht sagt die Stellungnahme, dass diese darauf ziele, den missbräuchlichen Einsatz von Marktmacht insbesondere durch große digitale Plattformen besser zu erfassen und effektiver abstellen zu können. Die vorhandenen Tatbestände der Missbrauchsaufsicht werden nach Aussage des Amtes „in sinnvoller Weise konkretisiert und teilweise erweitert". Die neue kontroverse Vorschrift des § 19a GWB-Entwurf gilt als „überzeugender Ansatz für die bessere Erfassung der Wettbewerbsgefährdungen durch solche Plattformunternehmen gefunden, denen aufgrund ihrer strategischen Stellung und ihrer Ressourcen eine besondere marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt".

Positiv bewerte das Bundeskartellamt auch die „maßvollen Anpassungen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren". Dadurch würden frühzeitig dauerhafte Schädigungen vermieden werden und gleichzeitig die Verfahrensrechte der Betroffenen gewahrt werden.

Das Bundeskartellamt sieht keinen wirklichen Bedarf für mehr Rechtssicherheit für Kooperationen in Gestalt des § 32c GWB-Entwurf. Es beklagt vielmehr eine drohende „Formalisierung gegenüber der bisherigen Praxis", ohne dass Defizite erkennbar wären.

Die vorgesehenen Nachjustierungen im Verfahrensrahmen der Fusionskontrolle sieht das Amt überwiegend positiv, insbesondere die Erhöhung der zweiten Inlandsumsatzschwelle. Für den neuen § 39 a GWB-Entwurf sieht es ebenfalls einen Bedarf, d. h. für eine Prüfung für Zusammenschlüsse, welche die allgemeinen Aufgreifschwellen nicht erreichen.

Das Bundeskartellamt beklagt allerdings, dass die Durchsetzungsbefugnisse im Verbraucherschutz nicht erweitert werden sollen.