29.04.2020

Roadmap der Kommission zur Evaluation und FitnessCheck der EU-Marktdefinitionsbekanntmachung

EU
Kommission
Roadmap
Marktdefinition

Roadmap abrufbar unter:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12325-Evaluation-of-the-Commission-Notice-on-market-definition-in-EU-competition-law

Bekanntmachung zur Definition des relevanten Marktes:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31997Y1209(01)&from=DE

Noch bis zum 15. Mai 2020 können der Europäischen Kommission Eingaben zu ihrem am

3. April 2020 veröffentlichten Fahrplan („Roadmap") im Vorfeld der bereits angekündigten Überarbeitung der „Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft" von 1997 (97/C 372/03) zugeleitet werden.

Die Roadmap enthält einen Zeitplan sowie fünf Gesichtspunkte, unter denen die Marktdefinitionsbekanntmachung evaluiert werden und erörtert werden soll, ob die Marktdefinition noch zeitgemäß ist:

Die Effektivität, Effizienz und Relevanz sollen unter Auswertung der relevanten Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie Kommissionsentscheidungen seit 1997, Methodologien und Modellen der Markbestimmung erfolgen. Technische Entwicklungen und Marktentwicklung, insbesondere im Rahmen der Digitalisierung und Globalisierung, sollen Berücksichtigung finden.

Die Kohärenz erfolgt unter Auswertung der Kohärenz der verschiedenen Aspekte der Marktdefinitionsbekanntmachung im Verhältnis zueinander, der Kohärenz der EU-Rechtsprechung und der rechtlichen Vorgaben sowie der allgemeinen Wettbewerbspolitik und -praxis.

Der EU-Mehrwert soll, ungeachtet dessen, dass die Anwendung der EU-Fusionskontrolle ausschließliche Kompetenz der EU ist, unter Analyse der unmittelbaren oder mittelbaren Anwendung der Marktdefinitionsbekanntmachung durch die mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden erfolgen.

Im Rahmen des weiteren Evaluationsprozesses ist im zweiten Quartal 2020 eine öffentliche Konsultation, mit mindestens zwölf-wöchiger Stellungnahmefrist, geplant. Weiterhin soll im vierten Quartal 2020 ein Workshop unter Beteilung aller relevanten Interessenvertretern sowie Fachexperten stattfinden.

Hintergrund:

Die EU-Wettbewerbsregeln beruhen auf einer gemeinsamen Definition des Marktes, insbesondere des Konzepts des „sachlich relevanten Produktmarkts" und des „geografisch relevanten Markts". Die Kommission hat diese Konzepte in ihrer Bekanntmachung von 1997 definiert, damit der Wettbewerb zwischen Unternehmen besser abgegrenzt werden kann. Der Marktdefinition kommt in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere die fusionskontrollrechtliche Entscheidung im Fall „Siemens/Alstom" (Zeithorizont der Prognose des potentiellen Wettbewerbs) hat dies in der jüngeren Vergangenheit wieder illustriert und die Frage nach einer stärkeren Berücksichtigung des globalen Wettbewerbs durch drittstaatliche Akteure in der politischen Debatte hervorgehoben. Die stärkere Berücksichtigung drittstaatlicher Einflüsse auf den Wettbewerb hat auch Eingang in die Industriestrategien der Bundesregierung und der EU gefunden (vgl. dazu auch FIW-Berichte vom 05.12.19 und 16.03.20).