16.10.2017

Monopolkommission legt Sondergutachten zu Wettbewerb auf Energiemärkten vor

Die Monopolkommission hat am 6. Oktober 2017 ihr Sondergutachten Nr. 77 "Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden" zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten veröffentlicht und darin unter anderem Änderungsvorschläge zur Anpassung des Ordnungsrahmens an die Herausforderungen der Energiewende vorgestellt. Auf der Umsetzung der Energiewende in Deutschland liegt der Schwerpunkt des Gutachtens. Die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas untersucht, zählt unter anderem zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Monopolkommission. Die Monopolkommission fordert im Zuge der Energiewende eine deutlich an einer Kostensenkung orientierte Ausrichtung der staatlichen Energiepolitik. Sie identifiziert die Reduktion von Treibhausgasemissionen als primäres Ziel der Energiewende. Die Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Weiter sollte das Referenzertragsmodell im Rahmen des Fördersystems abgeschafft werden. Beim Ausbau der Stromnetze sollte der verbrauchsnahe Zubau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien als Alternative berücksichtigt werden. Zur Begrenzung der Kosten des Netzausbaus empfiehlt die Monopolkommission ein erzeugerseitiges regionales Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Auch sollen technologieneutrale Ausschreibungen die Förderung von EE-Anlagen vorgenommen werden.

Die Monopolkommission hat zudem aktuelle Probleme bei der Konzessionsvergabe durch Kommunen zum Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze festgestellt. Diese Thematik wird im Folgenden vertieft, da die Neuvergabe von Konzessionsverträgen mit dem sich anschließenden Anspruch auf Verteilernetzüberlassung sich neben § 46 EnWG und neben allgemeinen Vergabeprinzipien auch nach den Maßstäben des Kartellrechts ausrichtet.

Ausschreibung und Entgeltregulierung der Energieversorgungsnetze (Konzessionsvergabe)

Die Monopolkommission empfiehlt, dass Kommunen, die Konzessionen für den Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze in ihrem Gebiet regelmäßig ausschreiben müssen, nur Bewerber auswählen sollten, die das Netz am effizientesten betreiben. In diesem Zusammenhang hat die Monopolkommission Mängel festgestellt, die zudem Rekommunalisierungstendenzen verstärken könnten. So sei es in der Praxis problematisch, wie näher ausgeführt wird, dass für die Konkretisierung des in § 1 EnWG vorgegebenen Ziels der „Preisgünstigkeit" nicht die Kriterien herangezogen würden, die dazu führten, dass der effizienteste Anbieter die Konzession erhielte. Angesichts der heranzuziehenden Berechnungsgrundlagen für das zu erwartete Netzentgelt besitze dieses nämlich kaum Aussagekraft für die Frage, ob ein Bieter der „effizienteste" sei und das ausgeschriebene Konzessionsgebiet tatsächlich wirtschaftlich betreiben könne. Die Auswahl eines Anbieters mit dem niedrigsten Netzentgelt führe nur vordergründig zum preisgünstigsten Angebot. Vorhandene Ineffizienzen verteilten sich auf die Netzentgelte aller Konzessionsgebiete und verhinderten, das „Netzentgelt" als objektiven Maßstab für die Messung von Effizienz ansehen zu können.

Zur Behebung der bestehenden Mängel schlägt die Monopolkommission daher vor, einen angebotenen Abschlag vom Netzentgelt als vorrangiges Kriterium im Ausschreibungsverfahren anzuwenden, um Verbraucher zu entlasten. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass der Anbieter, der bei einer Ausschreibung den höchsten Abschlag auf das Netzentgelt bietet, den Zuschlag erhalten müsste. Es sei nämlich davon auszugehen, „dass [nur] ein operativ effizienter Anbieter in der Lage ist, die Kosten gegenüber der eigenen Erlösobergrenze am stärksten zu senken und somit den höchsten Abschlag zu bieten". „Dieser Abschlag auf die zu erwartende Rendite der Netzbetreiber hätte die Wirkung einer „Netzdividende", die unmittelbar den Energiekunden zugutekommen würde", so die Monopolkommission.