28.08.2017

Monopolkommission hat Sondergutachten zur Wettbewerbssituation im Schienenverkehr vorgelegt

D
Monopolkommission
Sondergutachten
Bahnsektor

https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/s76_volltext.pdf

Am 3. August 2017 hat die Monopolkommission ihr Sondergutachten "Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen" veröffentlicht. In dem Gutachten werden die Wettbewerbsentwicklung im Eisenbahnsektor und zwischen den Verkehrsträgern analysiert sowie Handlungsempfehlungen für eine Stärkung des Wettbewerbs abgegeben. Die Kommission hat den Auftrag, alle zwei Jahre ein solches Gutachten zu erstellen. Diesjährige Untersuchungsgegenstände waren die neuen Regelungen durch das Eisenbahnregulierungsgesetz, der Deutschland-Trakt sowie die intermodalen Wettbewerbsverhältnisse zwischen Verkehrsträgern, insbesondere der Wettbewerb zwischen Schienen Personen Fernverkehr und Fernbus.

Nach wie vor spricht sich die Monopolkommission für eine klare organisatorische Trennung für vertikal integrierter Eisenbahnunternehmen aus, auf die dann auch eine eigentumsrechtliche Trennung folgen sollte. Als ersten Schritt schlägt die Kommission vor, die Unternehmen DB Cargo und die DB Schenker Logistics aus dem DB-Konzern auszugliedern und zu privatisieren.

Die Monopolkommission empfiehlt unter anderem eine umfängliche und neutrale Kosten-Nutzen-Analyse für den Schienen-, Straßen-, Luft- und Schifffahrtsverkehr. Auch sollte eine finanzielle Belastung der Verkehrsträger mit Abgaben und Steuern möglichst gleichmäßig zwischen ihnen erfolgen, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Im liberalisierten Fernbusverkehr, von dem nach Ansicht der Monopolkommission positive wettbewerbliche Impulse auf den Schienenverkehr ausgehen, rät diese von einer Ausweitung des Bedienverbots, wie von den Eisenbahnverkehrsverbänden gefordert, auf 100 km ab.

Die Monopolkommission rät zudem zu Nachbesserungen am Eisenbahnregulierungsgesetz. So sollte beispielsweise die neu eingeführte Anreizregulierung weiterentwickelt und auf Stationsentgelte ausgeweitet werden. Kosten aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sollten nach Ansicht der Kommission ebenfalls der Anreizregulierung unterliegen. Es sollten auch unternehmensspezifische Ineffizienzen berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die Zugangsregulierung sollten Mindestinhalte für Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gesetzlich normiert werden, während für Betreiber von Serviceeinrichtungen mit geringen Umsätzen ggf. Freistellungen vorgesehen werden könnten. Die Monopolkommission plädiert zudem dazu, beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Serviceeinrichtungen aus der Regulierung zu entlassen.

Darüber hinaus spricht sich die Monopolkommission für eine umfassende Prüfung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen durch die Bundesnetzagentur aus. Weiterhin empfiehlt die Monopolkommission, bei einer Einführung des Deutschland-Takts das Schienenverkehrskonzept möglichst wettbewerblich auszugestalten.