29.04.2020

Geplantes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht

D
BMWi
Wirtschafts- und Finanzkrise
Covid-19
Änderungen im Wettbewerbsrecht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeitet derzeit dem Vernehmen nach an einem Entwurf einer Formulierungshilfe für ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft“.


Aufgrund der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie, die sowohl Unternehmen als auch die Kartellbehörden vor besondere Herausforderungen stellt, sollen vor allem folgende Änderungen im Wettbewerbsrecht vorgeschlagen werden: 


1. Änderungen im Recht der Fusionskontrolle:

 

Im Hinblick auf die bestehende Sondersituation sollen die Prüffristen in der nationalen Fusionskontrolle angepasst und einmalig verlängert werden. Die Verlängerung soll ausschließlich Anmeldungen betreffen, die in der akuten Phase der Krise (1. März bis 30. Mai 2020) beim Bundeskartellamt eingegangen sind. Die Frist soll für die „erste Phase“ auf zwei Monate und die Frist für die „zweite Phase“ auf sechs Monate verlängert werden.

 

2. Änderungen im kartellrechtlichen Bußgeldrecht:

 

Bis zum 30. Juni 2021 soll Unternehmen, denen nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen die sofortige Zahlung einer Geldbuße nicht zuzumuten ist, auch die Verzinsung des Bußgelds erlassen werden. 

 

3. Änderungen im Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft:


Gelegentlich dieses Gesetzentwurfs sollen vorübergehende Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft geschaffen werden. 

Weitere Schritte:

Das Eilgesetz wird frühestens Anfang Juni bei abgekürztem parlamentarischen Verfahren, sonst erst Mitte Juni in Kraft treten können. Ein Referentenentwurf oder Regierungsentwurf soll aus Zeitgründen nicht erstellt werden.