10.09.2020

EU-Kommission veröffentlicht Konsultationsergebnisse zur Vertikal-Gruppenfreistellung (GVO)

EU
Kommission
Gruppenfreistellungsverordnungen
Vertikal-GVO

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: https://ec.europa.eu/competition/consultations/2018_vber/staff_working_document.pdf 

Studien vom Mai 2020:

https://ec.europa.eu/competition/publications/reports/kd0420219enn.pdf 

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Evaluierung der Gruppenfreistellung für vertikale Vereinbarungen (EU) Nr. 330/2010 („Vertikal-GVO“) und den zugehörigen Vertikal-Leitlinien am 8. September 2020 ein Arbeitsdokument zu den Konsultationsergebnissen nebst begleitenden Studien vom Mai 2020 veröffentlicht. Eine öffentliche Konsultation lief bis zum 27. Mai 2019. Davor hatte die EU-Kommission bereits eine Roadmap veröffentlicht und dazu konsultiert (vgl. dazu FIW-Berichte vom 15.02.2019 und 06.12.2018). 

Laut dem Arbeitsdokument kommt die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass die Vertikal-GVO und die Vertikal-Leitlinien weiterhin von praktischer Relevanz seien, da sie die den Unternehmen die Selbsteinschätzung vertikaler Vereinbarungen erheblich erleichtern und dadurch deren Kosten senken. Es bestehe jedoch Anpassungsbedarf, da sich die Vertriebsmodelle aufgrund neuer Marktentwicklungen, wie im Bereich des Online-Handels und der Online-Plattformen, verändert hätten und die Vorschriften dadurch nicht mehr klar genug seien, Lücken aufwiesen oder neue Marktentwicklungen nicht mehr im ausreichenden Maße abbilden könnten. Die Kommission identifizierte Anpassungsbedarf insbesondere in den folgenden Bereichen: 

Weitere Schritte:

Die EU-Kommission plant, im Laufe der nächsten Wochen als nächsten Schritt eine Folgenabschätzung einzuleiten, um die im Rahmen der Evaluierung aufgetretenen Fragen näher zu untersuchen. Die Vertikal-GVO läuft durch ihren begrenzten zeitlichen Anwendungsbereich in ihrer bestehenden Form am 31.05.2022 aus. Im nächsten Jahr wird die EU-Kommission Entwürfe für Neuregelungen vorlegen.