25.02.2016

EU-Kommission veröffentlicht Fahrplan im Rahmen der Rechtsvereinfachung im Hinblick auf Anpassungen bei der AGVO

Im Rahmen ihrer Rechtsvereinfachungsinitiative (REFIT) der EU-Kommission hat die EU-Kommission am 12. Februar 2016 einen Fahrplan („Roadmap") für eine weitere Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht, die zuletzt am 1. Juli 2014 in überarbeiteter Form in Kraft getreten war.

Hintergrund:

Bei den letzten Änderungen im Jahr 2014 wurde die Freistellung von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung staatlicher Beihilfen für Unternehmen erheblich ausgeweitet. Die Kommission rechnete damit, dass künftig drei Viertel der derzeitigen Beihilfemaßnahmen und rund zwei Drittel der Beihilfebeträge von der Anmeldepflicht freigestellt sein würden.

Mit dem REFIT-Programm der Kommission leitete diese bereits 2013 Schritte zur Vereinfachung des EU-Rechts ein, um den regelungsbedingten Aufwand zu minimieren. Die Kommission hatte in diesem Zusammenhang eine Mitteilung veröffentlicht und darin für jeden Politikbereich genau angegeben, welche Rechtsvorschriften sie vereinfachen und welche Vorschläge sie zurücknehmen wird, wo sie den Aufwand für die Unternehmen reduzieren und die Rechtsanwendung erleichtern will. Die Mitteilung war das Ergebnis einer Überprüfung des gesamten Bestands der EU-Rechtsvorschriften. Auch für das Beihilfenrecht sollen die Anwendung der EU-Beihilferegeln vereinfacht werden, die bestehende Entscheidungspraxis zu kodifiziert, Meldepflichten abgeschafft und Kostenersparnisse erzielt werden.

Aktuelle Vorschläge der Roadmap:

Die Kommission überlegt nun, die Freistellungen der AGVO auf die Sektoren Häfen und Flughäfen auszuweiten. Schon im Erwägungsgrund 1 der AGVO hatte sie erwogen, diese Sektoren - bei entsprechender Fallpraxis - künftig in den Anwendungsbereich der AGVI aufnehmen zu wollen. Dort heißt es (Zitat):

Sofern bei der Behandlung einschlägiger Fälle ausreichende Erfahrungen gesammelt werden, so dass auch für andere Gruppen von Beihilfen operative Freistellungskriterien für die Vorabprüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt ausgearbeitet werden können, wird die Kommission den Geltungsbereich dieser Verordnung daraufhin überprüfen, ob in diesen Bereichen bestimmte Arten von Beihilfen aufgenommen werden können. Insbesondere beabsichtigt die Kommission, bis Dezember 2015 Kriterien für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen zu entwickeln

Die Kommission möchte auch die bisherige Entscheidungspraxis in diesen Bereichen kodifizieren und für entsprechende Kompatibilitätskriterien in der AGVO sorgen. Bei Entfallen der Notifizierungspflicht, könnten Beihilfen für Hafen- und Flughafeninfrastrukturen künftig rascher und kostengünstiger umgesetzt werden. Schätzungen der EU-Kommission zufolge könnten diese Änderungen mehrere Einsparungen im Millionenbereich (EUR) sowohl für Unternehmen als auch für staatliche Stellen mit sich bringen.

Die Kommission will die Gelegenheit darüber hinaus nutzen, auch noch weitere kleinere technische Änderungen in der AGVO umzusetzen, die im weiteren Anwendungsverlauf der AGVO notwendig geworden seien, z. B. Klarstellungen in Bezug auf Regionen in äußerster Randlage. Eine formale Folgenabschätzung des Vorhabens ist aus Sicht der Kommission entbehrlich. Eine Konsultation der Mitgliedstaaten steht noch aus.