05.08.2021

EU-Kommission veröffentlicht Evaluierung der Marktdefinitionsbekanntmachung

EU
Kommission
Marktdefinition

 

Evaluierung der Kommission: evaluation_market-definition-notice_en.pdf (europa.eu)

Zusammenfassung: evaluation_market-definition-notice_summary_de.pdf (europa.eu)

Expertenbericht: kd0221712enn_market_definition_notice_2021_1.pdf (europa.eu)

Die Europäische Kommission hat am 12.07.2021 die Ergebnisse ihres Berichts zur Evaluierung der Bekanntmachung über die im EU-Wettbewerbsrecht verwendete Marktdefinition veröffentlicht.

Hintergrund:

Die Bekanntmachung über die Marktdefinition legt dar, welche Grundsätze und bewährten Vorgehensweisen die Kommission bei der Anwendung des Konzepts des sachlich und räumlich relevanten Marktes zur Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zugrunde legt. Die aus dem Jahr 1997 stammende Bekanntmachung soll voraussichtlich im kommenden Jahr aktualisiert werden. Zu diesem Zweck hatte die Kommission im Jahr 2020 eine Konsultation durchgeführt.

Wesentliche Ergebnisse:

Die Evaluierung der Bekanntmachung hat ergeben, dass die Bekanntmachung grundsätzlich ein auch weiterhin relevantes Instrument ist und die Einhaltung und Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in der EU erleichtert. Die Kommission betont, dass die Grundsätze der Marktabgrenzung unverändert geblieben sind. Allerdings gibt es Bereiche, in denen die Bekanntmachung die Weiterentwicklung der Kommissionspraxis und die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung der EU-Gerichte nicht in vollem Umfang widerspiegelt. Dies betrifft in erster Linie Veränderungen in den vorherrschenden Marktbedingungen, insbesondere aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung der Märkte.

Aktualisierungsbedarf besteht insbesondere in folgenden Bereichen:

Daneben sollen Beispiele oder Verweise auf die zugrunde liegende Rechtsprechung oder Orientierungshilfen bei Fragen der Marktabgrenzung auf nationalen und regionalen Märkten die Anwendung der Bekanntmachung erleichtern.

Im Vorfeld war die Frage umstritten, ob die Kommission bei der Marktabgrenzung auch den künftigen potenziellen Wettbewerb ausreichend berücksichtigt. Die Kommission stellt nun klar, dass sie Überlegungen zum potenziellen Wettbewerb bereits heute berücksichtige. Sie unterscheide jedoch zwischen dem Schritt der Marktabgrenzung, bei dem der potenzielle Wettbewerb nicht einfließe, und dem Schritt der wettbewerbsrechtlichen Würdigung, bei dem der potenzielle Wettbewerb einfließe. Die Evaluierung kommt nun aber zu dem Ergebnis, dass es Unklarheiten in der Abgrenzung von „potenziellem Wettbewerb" und „Angebotssubstituierbarkeit" gebe.

Im Juni 2021 hat die Europäische Kommission auch ein externes Gutachten veröffentlicht, in dem einschlägige Vorgehensweisen in anderen Rechtsräumen sowie die Rechts- und Wirtschaftsliteratur im Zusammenhang mit einigen konkreten Aspekten der Marktabgrenzung (Digitalisierung, Innovation, die Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes und quantitative Methoden) untersucht wurden.