07.05.2019

EU-Kommission veröffentlicht Eurobarometer zur Wettbewerbspolitik

Die EU-Kommission hat am 11.04.2019 einen Eurobarometer zur Wettbewerbspolitik veröffentlicht. Zu diesem Zweck wurde im Januar 2019 in den 28 Mitgliedstaaten eine Umfrage im Auftrag der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) durchgeführt. 26.572 EU-Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen sozialen und demographischen Gruppen wurden telefonisch in ihrer Muttersprache befragt. Die aktuelle Umfrage war die Folgebefragung der Eurobarometer-Umfragen aus den Jahren 2009 und 2014. Ziel der Befragungen war es, die europäische Wettbewerbspolitik in der Wahrnehmung der EU-Bürger sowie ihre Ansichten zum Wettbewerb in verschiedenen Branchen (Telekommunikation und Internetzugang, Transport, Lebensmitteleinzelhandel, Finanzen, pharmazeutische Produkte und Energie) zu erfassen.

Die aktuelle Befragung untersuchte im Wesentlichen die folgenden Punkte:

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Bürger die wettbewerbspolitischen Ziele und Werte der EU weitgehend teilen.

78% der Befragten gaben an, dass sich ein wirksamer Wettbewerb positiv auf sie als Verbraucher auswirke (gegenüber 74% im Jahr 2014). Nach Einschätzung der EU-Bürger ermöglicht Wettbewerb insbesondere hochwertigere Waren und Dienstleistungen (74%), bessere Preise (83%), Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher (87%) sowie mehr Innovation und Wirtschaftswachstum (85%). EU-weit sind die Bürger der Ansicht, dass Probleme, die sich infolge mangelnden Wettbewerbs ergeben, am ehesten im Telekommunikationssektor (26% gegenüber 18% im Jahr 2014) und beim Internetzugang (26%) aufträten, gefolgt von Problemen im Energiesektor (23%), bei Verkehrsdienstleistungen und pharmazeutischen Produkten (je 20%). Für 70% der Befragten besteht das Hauptproblem in zu hohen Preisen. Eine Minderheit von 40% hat in den letzten zwölf Monaten aus Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen von Wettbewerbsfällen gehört (gegenüber 39% im Jahr 2014). 48% davon gaben an, außerdem Kenntnis davon erhalten zu haben, dass eine Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde gegen ein Unternehmen getroffen worden sei, wobei 26% nicht wussten, von welcher Wettbewerbsbehörde. 43% der Befragten sagten, sie wüssten, an welchen Ansprechpartner sie festgestellte wettbewerbsbedingte Probleme adressieren könnten, wobei sich etwa zwei Drittel davon in erster Linie an die Verbraucherorganisation in ihrem Land wenden würden.