05.04.2017

EU-Kommission legt Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden vor

EU
KOM
Nationale Wettbewerbsbehörden
ECN Plus

https://ec.europa.eu/competition/antitrust/proposed_directive_de.pdf

Begleitende Materialien zu dem Richtlinienentwurf sind unter diesem Link zu finden:  https://ec.europa.eu/competition/antitrust/nca.html

Am 22. März 2017 hat die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf „zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts", auch als „ECN+-Vorschlag bekannt geworden, veröffentlicht. Die Richtlinie soll eine einheitliche Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts durch die nationalen Kartellbehörden gewährleisten. Hierzu sollen ein gemeinsames Mindestinstrumentarium und wirkungsvollere behördliche Durchsetzungskompetenzen geschaffen werden.

Die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden arbeiten im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes (ECN) eng zusammen. Dieses Netz ist die Grundlage für eine kohärente Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften durch alle an der Durchsetzung beteiligten Behörden. Durch die enge Zusammenarbeit im ECN haben sich die nationalen Systeme der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts in den vergangenen Jahren angenähert. Dennoch gibt es an vielen Stellen Inkonsistenzen, die die Anwendung des Kartellrechtes gerade in Fällen, in denen mehrere Kartellbehörden handeln, erschweren und zu divergierenden Untersuchungsergebnissen sowie zu Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen führen können.

Nach einer 2015/2016 (bis 12.02.16) durchgeführten Konsultation hat die Kommission einigen Raum für Verbesserungen identifiziert. Sie möchte mit der Richtlinie vor allem folgende Regelungsbereiche verankern: