18.11.2020

EU-Kommission konsultiert zu den Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien

EU
Kommission
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien (UEBLL/EEAG)
Green Deal

IIA: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12616-Revision-of-the-Energy-and-Environmental-Aid-Guidelines-EEAG-

Konsultation mit Fragebogen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12616-Revision-of-the-Energy-and-Environmental-Aid-Guidelines-EEAG-/public-consultation

Die Europäische Kommission hat am 12. November 2020 zwei parallele Konsultationen zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL/EEAG) veröffentlicht:

1)      Zum einen eine Konsultation im Rahmen einer Folgenabschätzung in der Anfangsphase („Inception Impact Assessment") in der die Kommission bereits erste Ideen für die Überarbeitung der Leitlinien darlegt und die bereits am 10. Dezember 2020 endet, zum anderen

2)      eine Konsultation per ausführlichem Fragebogen, die am 7. Januar 2020 endet. Der Fragebogen deckt bereits verschiedene Aspekte der Überprüfung ab, insbesondere in Bezug auf das Zusammenspiel der Leitlinien mit der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals.

Die Überarbeitung der ab 1. Januar 2022 geltenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL) erfolgt vor dem Hintergrund des europäischen „Green Deal", der darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten, in der ein Null-Schadstoffziel verfolgt und das Naturkapital geschützt wird. Die Leitlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen Projekte zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Angemessenheit der Energieerzeugung zu finanzieren. Sie sollen sicherstellen, dass öffentliche Maßnahmen zur Erreichung von Zielen von gemeinsamem europäischem Interesse wie der Dekarbonisierung beitragen und gleichzeitig unzulässige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden.

Hintergrund:

Die EU-Kommission hatte im Vorfeld der Überarbeitung der Leitlinien bereits im letzten Jahr eine gezielte Konsultation durchgeführt (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 21.05.19).

Wie in einem kürzlich von der Kommission veröffentlichten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zur Auswertung dargelegt, hat der "Eignungscheck" gezeigt, dass die Umwelt- und Energievorschriften bisher einen wirksameren und weniger verzerrenden Einsatz staatlicher Mittel zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Erreichung der Ziele der Energieunion ermöglicht haben. Sie müssen jedoch im Lichte neuer Technologien und neuartiger Förderformen sowie der jüngsten Umwelt- und Energiegesetzgebung und -politik der Union weiter angepasst werden (das Arbeitspapier ist hier einsehbar: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/2044-Fitness-check-of-2012-State-aid-modernisation-package-railways-guidelines-and-short-term-export-credit-insurance).

Weitere Schritte:

Die Kommission plant, im Jahr 2021 eine öffentliche Konsultation zum Textentwurf der überarbeiteten Leitlinien zu starten.