01.09.2017

EU-Kommission hat Verbraucherbarometer 2017 veröffentlicht

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Kommission
Verbraucherbarometer
Online-Handel
Verbraucherschutz

https://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=117250

Am 25. Juli 2017 hat die EU-Kommission ihr Verbraucherbarometer 2017 veröffentlicht (Consumer Conditions Scoreboard - 2017 edition). Insbesondere in der Wettbewerbspolitik unterlagen die Kommissionsprioritäten im Laufe der Zeit einem Wandel. Seit längerem wird - der Chicago School folgend - die Konsumentenwohlfahrt als neues Hauptziel der Wettbewerbspolitik propagiert. Der Schutz des Wettbewerbs steht damit ihm Dienst des Wohls der Verbraucher und der effizienten Verteilung der Ressourcen.

Wesentlicher Inhalt des Verbraucherbarometers:

Zentrale Aussage des aktuellen Verbraucherbarometers ist, dass immer mehr Verbraucher in der EU online einkaufen und das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel stark zugenommen hat. In zehn Jahren hat sich der Anteil der Online-Käufer in der EU fast verdoppelt: Er stieg von 29,7 % im Jahr 2007 auf 55 % im Jahr 2017. Das Vertrauen der Verbraucher bei Online-Käufen im Inland ist seit der letzten Barometerumfrage um 12 Prozentpunkte gestiegen und für Käufe aus anderen EU-Mitglied-staaten lag der Anstieg gar bei 21 Prozentpunkten. Im Vergleich zur Barometerumfrage 2015 wissen die Verbraucher inzwischen besser über ihre Rechte Bescheid. So kennen durchschnittlich 13 % der Verbraucher ihre Rechte gut (3,6 Prozentpunkte mehr als noch 2014). Insgesamt werden weniger Beschwerden vorgebracht und die Verbraucher, die sich beschweren, sind zufriedener mit der Bearbeitung ihrer Beschwerde. Es bestehen jedoch in Bezug auf Vertrauen, Kenntnis der Bestimmungen und Verbraucherschutz nach wie vor große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. In den nördlichen und westlichen EU-Ländern sind die Bedingungen für die Verbraucher generell günstiger als in den östlichen und südlichen Mitgliedstaaten.

Weitere Initiativen:

Um den grenzüberschreitenden Online-Kauf für Verkäufer und Verbraucher interessanter zu machen und den digitalen Binnenmarkt zu fördern, hatte die EU-Kommission im Dezember 2015 zwei Vorschläge zur Harmonisierung der vertraglichen Regelungen beim Online-Handel von Waren und digitalen Inhalten vorgelegt. Diese Vorschläge werden derzeit noch zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat verhandelt. Die Europäische Kommission führt derzeit außerdem eine Überprüfung von sechs EU-Richtlinien im Verbraucher- und Marketingrecht durch.

Auch der Abschlussbericht der EU-Kommission zu ihrer kartellrechtlichen Sektoruntersuchung im elektronischen Handel ergänzt in diesem Zusammenhang die Legislativvorschläge der Kommission im Bereich des digitalen Binnenmarktes (vgl. FIW-Bericht vom 12.05.17). Die Kommission mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt insgesamt das Ziel, Verbrauchern und Unternehmen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verschaffen. in diesem Bereich. Der Abschlussbericht hatte ebenfalls die wachsende Bedeutung des elektronischen Handels bestätigt. Im Jahr 2015 hatten mehr als die Hälfte aller EU-Bürger Verbrauchsgüter oder Dienstleistungen im Internet bestellt, in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 80 %. Er zeigte bestimmte Geschäftspraktiken auf, die den Wettbewerb im Internet beschränken könnten. Aus Sicht der Kommission sollten Unternehmen ihn zum Anlass nehmen, um ihre Vertriebsverträge zu überprüfen und erforderlichenfalls in Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu bringen. Die Kommission hat sich vorbehalten, Einzelprüfungen bestimmter Vertriebsvereinbarungen vorzunehmen.