05.04.2019

EU-Kommission führt Online-Tools für Kronzeugenanmeldungen und für Kartellvergleichsverfahren ein

EU
Kommission
Kronzeugenregelung
Vergleichsverfahren („Settlement“)

http://ec.europa.eu/competition/cartels/leniency/eleniency.html

Tool (nach LogIn): https://ecas.ec.europa.eu/cas/login?loginRequestId=ECAS_LR-26759953-YUxyqRdEI1yKDlUgDc9YMKqssJVhq5QWsTqwg3zr6PTvHgH6PLB9C2C5gTzwlZy0igzkyziIh59r36gcVbp1tzM-jpJZscgsw0KtBe1ON5vkWe-xOpxxAoOeeE4J6m3lhaxxIgr2q5SBWMdTGDUe0iDNkK

Die EU-Kommission hat am 19. März 2019 das neue Online-Tool „eLeniency" eingeführt. Dieses soll es den Unternehmen und ihren Anwälten erleichtern, Erklärungen und Unterlagen im Rahmen von Kronzeugen- und Vergleichsverfahren in Kartellsachen sowie im Rahmen von Verfahren der Zusammenarbeit in anderen als kartellrechtlichen Sachen einzureichen. Bei Kartellvergleichsverfahren der Kommission kann eLeniency für die Einreichung von Unterlagen, Stellungnahmen oder förmlichen Vergleichsausführungen genutzt werden.

Die Nutzung des eLeniency-Systems ist freiwillig. Unternehmen und ihre Anwälte können auch weiterhin im Rahmen des mündlichen Verfahrens Erklärungen und Beiträge einreichen.

Vorteile des Tools sind, dass es rund um die Uhr erreichbar ist (7 Tage/24 Stunden) und dass Dokumente in allen 24 Sprachen der EU eingereicht werden können. Es vermeidet Reisekosten und das Diktat „mündlicher Unternehmenserklärungen" in den Räumlichkeiten der Kommission. Das System soll nach Angaben der Kommission in Bezug auf die Vertraulichkeit und den rechtlichen Schutz dieselben Garantien wie das herkömmliche Verfahren bieten, d.h. sämtliche Daten werden sicher übermittelt und können weder kopiert noch ausgedruckt werden. Auf diese Weise können Unternehmenserklärungen, die auf der Grundlage der Kronzeugenregelung über eLeniency abgegeben wurden, - ebenso wie mündliche Ausführungen - nicht in zivilrechtlichen Verfahren offengelegt werden.