24.11.2021

EU-Kommission beschließt erneute Verlängerung des befristeten Beihilferahmens („temporary framework“) im Zusammenhang mit COVID-19

EU
Kommission
Wirtschafts- und Finanzkrise
Covid-19
Befristeter Gemeinschaftsrahmen

 

Pressemitteilung zur sechsten Erweiterung des befristeten Gemeinschaftsrahmens: State aid: Commission sets out future of Temporary Framework (europa.eu) Staatliche Beihilfen (europa.eu)

BMWI-Pressemitteilung: BMWi - Altmaier begrüßt Verlängerung des Europäischen Beihilferahmens

Am 18. November 2021 hat die EU-Kommission den befristeten Beihilferahmen für Corona-Hilfen („Temporary Framework") zur Unterstützung der Wirtschaft, der eigentlich am 31. Dezember 2021 auslaufen würde, erneut bis zum 30. Juni 2022 verlängert und inhaltlich erweitert. Hierdurch möchte die Kommission ein progressives Auslaufen der Krisenhilfe ermöglichen (vgl. zu den vorigen Anpassungen FIW-Berichte vom 29.01.21, 03.07.20, 06.10.20, 16.04.20, 20.03.20).

Daneben sieht die Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:

- „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau": ein Instrument zur Investitionsförderung, das dazu beitragen soll, die durch die Krise verursachte Investitionslücke zu schließen. So können die Mitgliedstaaten Anreize für Investitionen von Unternehmen schaffen und den grünen und den digitalen Wandel beschleunigen. Dabei sind geeignete Vorkehrungen vorgesehen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden. So sollte beispielsweise gewährleistet sein, dass ein großer Kreis von Unternehmen für die Beihilfen in Betracht kommt und die gewährten Beihilfebeträge begrenzt sind. Dieses Instrument steht den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung.

- „Liquiditätshilfen": ein Instrument für befristete Solvenzhilfen, mit dem private Mittel für Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Start-ups und kleiner Unternehmen mittlerer Kapitalisierung mobilisiert werden sollen (bis 31. Dezember 2023). So können die Mitgliedstaaten privaten Intermediären Garantien gewähren und dadurch Anreize für Investitionen in diese Arten von Unternehmen schaffen, die sonst in vielen Fällen nur schwer Zugang zu solchen Beteiligungsfinanzierungen haben.