10.11.2022

EU: Der Digital Markets Act (DMA) ist in Kraft getreten

EU
D
EU-Kommission
Europäisches Parlament
Plattformökonomie
Fusionskontrolle
Digital Markets Act
BMKW

Veröffentlichung des DMA im Amtsblatt: Publications Office (europa.eu)

Pressemitteilung: Das Gesetz über digitale Märkte: für faire und offene digitale Märkte | EU-Kommission (europa.eu)

Aufruf des BMWK: BMWK - Zum Start des Digital Market Acts: BMWK startet Konsultation zu Erfahrungen mit digitalen Plattformen 

Am 1. November 2022 ist der Digital Markets Act (Gesetz über Digitale Märkte, DMA) in Kraft getreten. Am 12. Oktober 2022 wurde der DMA im Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem 2. Mai 2023 wird er anwendbar sein. Der DMA soll sicherstellen, dass es auf den große Online-Plattformen, den so genannten „Gatekeepern“, fair zugeht. Er legt Kriterien fest, mit denen Online-Plattformen als „Gatekeeper“ eingestuft werden, und beinhaltet Verbote und Gebote, an die sich diese Plattformen zu halten haben (vgl. hierzu auch FIW-Berichte vom 12.07.22 und 28.03.22). 

Die EU-Kommission wird die primäre Durchsetzungsinstanz der Verordnung sein. Die Generaldirektion Wettbewerb und die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien werden sich die Kapazitäten zur Durchsetzung teilen. Dem Vernehmen nach bereitet die Suche nach Fachpersonal derzeit Schwierigkeiten. 

Das Europäische Parlament hat beschlossen, eine informelle Arbeitsgruppe zu bilden, um die Umsetzung eng mitzuverfolgen. Der Modus Operandi der Gruppe wurde noch nicht festgelegt. Die Berichterstatter der federführenden Ausschüsse zum DMA und zum DSA hatten dies angeregt. 

Ab dem 2. Mai 2023 müssen Unternehmen, die zentrale Plattformdienste anbieten, wenn sie die Schwellenwerte in der Verordnung erreichen, dies der Kommission binnen zwei Monaten melden und ihr alle einschlägigen Informationen übermitteln. Die Kommission hat dann zwei Monate Zeit, um einen Beschluss zur Benennung eines bestimmten Gatekeepers zu fassen. Die benannten Gatekeeper haben dann sechs Monate ab Beschluss der Kommission Zeit, den im DMA vorgesehenen Verpflichtungen nachzukommen. Die Verordnung gilt unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung. 

Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startete nach der Veröffentlichung des DMA am 13. Oktober 2022 einen Aufruf an Unternehmen und die Zivilgesellschaft, besonders häufige und besonders schwerwiegende Verstöße gegen den DMA an eine vom BMWK eigens hierfür zur Verfügung gestellte Mail-Adresse (DMA@bmwk.bund.de) zu melden. Der hierdurch erlangte Erfahrungsschatz soll der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt, welches die Kommission bei der Umsetzung des DMA unterstützt, zur Verfügung gestellt werden.