21.06.2018

Bundestag beschließt Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Am 14. Juni 2018 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen (vgl. FIW-Bericht vom 28.05.2018). Das Gesetz, das die Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken soll, wird überwiegend am 01.11.2018 in Kraft treten, damit die vom Dieselabgasskandal Geschädigten noch rechtzeitig vor der Verjährung ihre Ansprüche geltend machen können. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten geschlossen für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen geschlossen dagegen.

Zuvor hatte am 11. Juni 2018 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf unter Einbeziehung eines Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen für eine Gruppenklage durchgeführt.

Die näheren Bestimmungen über Inhalt, Aufbau und Führung des Klageregisters, die Einreichung, Eintragung, Änderung und Vernichtung der im Klageregister erfassten Angaben, die Erteilung von Auszügen aus dem Klageregister sowie die Datensicherheit und Barrierefreiheit werden vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz durch eine gesonderte Rechtsverordnung getroffen.

Die Musterfeststellungsklage (MFK) sieht folgende Voraussetzungen vor:

Weitere Charakteristika der MFK (nicht abschließend):

Durchsetzung: Kommt es nicht bereits zu einer freiwilligen Leistung des Unternehmens, können die angemeldeten Verbraucher ihre individuellen Ansprüche auf Grundlage der Urteilsfeststellungen durchsetzen. Ggfs. müssen sie ergänzend individuelle Anspruchsvoraussetzungen nachweisen.