24.02.2017

Bundeskartellamt veröffentlicht Informationsbroschüre zur Kartellbekämpfung

Das Bundeskartellamt hat am 20. Februar 2017 seine Informationsbroschüre „Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher“ in einer Neuauflage veröffentlicht. Diese Broschüre soll einen Einblick in die zentrale Rolle des Bundeskartellamts bei der Kartellverfolgung gewähren. Sie gibt auch einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde.

Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden näher erläutert. Erklärt wird ferner, wie die internationale Zusammenarbeit funktioniert und wie sich die Höhe der Bußgelder bestimmt. Es werden zudem die Möglichkeiten aufgezeigt, private Schadensersatzforderungen gegen Kartellanten durchzusetzen. Thematisiert werden außerdem die Chancen und Risiken der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mittels Schadensersatzklagen. Ein Kapitel widmet sich erstmals auch Bemühungen von Unternehmen, mittels Compliance-Programmen Kartellverstößen vorzubeugen.

Interessante Fakten und Zahlen

Konkret teilt das Amt mit, dass die Zahl der aufgedeckten Kartelle in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sei und die Verfahren heute schneller abgeschlossen würden als noch vor zehn Jahren.

Verbrauchernutzen durch Kartellaufdeckung:

Für den Zeitraum 2009 bis 2014 beziffert das Amt den direkten Verbrauchernutzen für den Gesamtzeitraum auf mindestens 2,75 Milliarden Euro. Auf ein Jahr bezogen bedeutet dies einen durchschnittlichen Einspareffekt für die Verbraucher von mindestens 460 Millionen Euro, der durch die Aufdeckung und Zerschlagung der Kartelle generiert wurde.

Kronzeugenregelung:

Gut die Hälfte aller Kartellverfahren werde aufgrund der Hinweise von Kronzeugen eingeleitet, teilt das Amt mit. Nach dem Inkrafttreten der neuen Bonusregelung am 15. März 2006 habe sich die Zahl der eingegangenen Bonusanträge auf einem hohen Niveau etabliert, so das Bundeskartellamt. Die Bonusregelung habe sich zu einem zentralen Ermittlungsinstrument bei der Aufdeckung von Kartellen entwickelt. Im Jahr 2014 waren es 72 Anträge, im Jahr 2015 76 Anträge und 2016 59 Anträge.

Hinweisgebersystem:

Im Zeitraum von Juni 2012 bis Dezember 2016 sind bei 55.582 Zugriffen auf die Startseite des Hinweisgebersystems insgesamt 1.420 Hinweise eingegangen, von denen einige zur Einleitung von (Bußgeld-)Verfahren geführt haben.

Schadenshöhe:

Das Bundeskartellamt teilt mit, dass laut Studien Kartellabsprachen im Mittel um bis zu 15 Prozent überhöhten Preisen führen würden. Internationale Absprachen, an denen Anbieter aus mehre­ren Ländern beteiligt sind, seien, so das Amt, in der Regel schädlicher als rein nationale Kartelle. Der durchschnittliche kartellbedingte Preisanstieg aufgrund von internationalen Kartellen liege bei etwa 18 Prozent, während nationale Kartelle die Preise durchschnittlich um etwa 13 Prozent erhöhten.

Compliance-Systeme der Unternehmen:

Das Amt begrüßt explizit die systematischen Bemühungen der Unternehmen, Kartellrechtsverstöße mittels Compliance-Programmen zu vermeiden, weil sie die behördliche Kartellrechtsdurchsetzung wesentlich unterstützten. Einen Bonus für erfolgreiche Compliance-Systeme bei der Bußgeldbemessung will das Bundeskartellamt jedoch nicht erteilen. Das Amt führt dazu aus: 

Das Investment in effektive und ernst gemeinte Compliance-Maßnahmen sollte sich daher auszahlen. Darüber hinaus belohnt die Bonusregelung des Bundeskartellamtes wirksame unternehmensinterne Kontroll-und Aufklärungsmechanismen, die die Unternehmen oft erst in die Lage versetzen, die Bonusregelung in Anspruch nehmen zu können.