07.05.2019

Bundeskartellamt veröffentlicht Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen und rügt Verstöße gegen Verbraucherrechte

Das Bundeskartellamt hat am 11. April 2019 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgelegt.

Hintergrund:

Das Amt hat die Sektoruntersuchung, mit der es zum ersten Mal von seiner seit Mitte 2017 bestehenden Untersuchungskompetenz im Bereich des Verbraucherschutzes nach § 32e Abs. 5 des GWB Gebrauch gemacht hat, am 24. Oktober 2017 eingeleitet (vgl. dazu den FIW-Bericht vom 03.11.2017). Im Rahmen dieser Untersuchung hat das Bundeskartellamt zunächst etwa 150 und anschließend die 36 maßgeblichsten Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen befragt. Die gestellten Fragen bezogen sich auf die Themen Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie den Umgang mit Nutzerbewertungen.

Zu dem im Dezember 2018 veröffentlichten Konsultationspapier, in dem das Bundeskartellamt bereits verbraucherrechtliche Verstöße durch Vergleichsportale identifiziert hatte (vgl. dazu den FIW-Bericht vom 20.12.2018), haben etliche Vergleichsportale, Anbieter (Hotel, Versicherung etc.), Verbände, Behörden und Verbraucher Stellung bezogen. Wenngleich die grundsätzlichen Feststellungen und Bewertungen des Amtes weitgehend unbestritten geblieben seien, hätten - laut Pressemitteilung des Bundeskartellamts - viele Portale insbesondere die Besonderheiten und Vorteile des eigenen Angebots herausgestellt und betont, dass der Verbraucher über die Funktionsweise des Portals bereits hinreichend informiert werde. Einzelne Portale hätten indes bereits Änderungen auf ihren Internetseiten vorgenommen, die den Kritikpunkten des Amtes Rechnung trügen.

Wesentlicher Inhalt des Abschlussberichts:

Das Bundeskartellamt nimmt die Ergebnisse seines Abschlussberichts zum Anlass, erneut eine weitere Kompetenzerweiterung im Verbraucherschutz zu fordern. Da Zivilklagen und Regulierung allein keine effektive Lösung für Verbraucherschutzdefizite böten, sei die Befugnis des Amtes, etwaige Verstöße im Einzelfall per behördlicher Verfügung zu unterbinden, ein probates Mittel zur Durchsetzung des Verbraucherrechts.