14.12.2017

Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Smart-TVs ein

Das Bundeskartellamt hat am 13. Dezember 2017 erneut eine verbraucherschutzrechtliche Sektoruntersuchung eingeleitet, dieses Mal zu Smart-TVs. Es hatte schon zuvor angekündigt, noch in diesem Jahr über die Einleitung einer weiteren Sektoruntersuchung zu Problemen aus dem digitalen Verbraucheralltag zu entscheiden. „Stellvertretend" für andere Alltagsprodukte, die eine zunehmende Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und eine damit einhergehenden „Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten" aufweisen, hat sich das Bundeskartellamt das Smart TV ausgesucht, ein internet- sowie netzwerkfähiges Fernsehgerät, auch hybrides TV genannt. Bereits Ende Oktober hatte das Bundeskartellamt eine erste verbraucherschutzrechtliche Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet eingeleitet (vgl. FIW-Bericht vom 03.11.2017).

Durch das Instrument der Sektoruntersuchung macht das Bundeskartellamt nun schon zum zweiten Mal von seinen neuen im Rahmen der 9. GWB-Novelle eingeführten Untersuchungskompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes nach § 32e Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Gebrauch. Im Rahmen der Kartellrechtsnovelle war die Möglichkeit für eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts „bei begründetem Verdacht auf erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, die nach ihrer Art oder ihrem Umfang die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern beeinträchtigen" geschaffen worden. Dies betrifft vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), auch AGB-Verstöße, und Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 2 des Unterlassungsklagengesetzes.

Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die von den Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen näher zu untersuchen und mit der Sektoruntersuchung mögliche Verbraucherschutzverstöße aufzudecken. Das Bundeskartellamt sieht Anhaltspunkte dafür, dass Smart-TVs auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt worden sei. Es soll daher vor allem auch untersucht werden, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten von den Herstellern und Anbietern erhoben, weitergegeben und kommerziell verwertet werden. Gesucht wird nach möglichen Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit. Anfang kommenden Jahres sollen Fragebögen an alle wichtigen Fernsehhersteller versendet werden.

Das Bundeskartellamt bringt sich mit den beiden Sektoruntersuchungen in Stellung für weitere (von ihm avisierte) Kompetenzzuweisungen im Verbraucherschutzrecht.