12.01.2018

Bundeskartellamt blickt auf das Jahr 2017 zurück

Am 21. Dezember 2017 hat das Bundeskartellamt seinen Jahresrückblick 2017 vorgelegt. Es teilte darin unter anderem die Fall- und weitere Kennzahlen für das zurückliegende Jahr mit.

An Bußgeldern hat es 2017 rund 60 Mio. EUR wegen Kartellabsprachen verhängt (gegen 16 Unternehmen und 11 natürliche Personen. Es wurden in dem Zeitraum 37 Bonusanträge (Kronzeugenanträge) eingereicht. Das Amt hat 11 Durchsuchungen bei insgesamt 60 Unternehmen durchgeführt. Im Vertikalbereich hat sich das Bundeskartellamt nach eigenen Aussagen besonders auf die Preissetzungsstrategien von Herstellern im Verhältnis zum Handel fokussiert. In dem Zusammenhang hatte es auch Hinweise für den Lebensmittelhandel veröffentlicht, um die Bandbreite zulässiger und unzulässiger Verhaltensweisen deutlich zu machen (vgl. FIW-Bericht vom 27.01.2017). Bußgelder hat das Amt wegen Verstößen gegen das Verbot der vertikalen Preisbindung gegen Möbelhersteller und Unternehmen aus der Textilbranche verhängt.

In der Fusionskontrolle hat das Bundeskartellamt 1300 Zusammenschlussvorhaben, davon zehn in Phase II vertieft untersucht. Ein Zusammenschluss (CTS Eventim und Four Artists) hat es untersagt. In vier Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben selbst zurückgezogen. Zwei Fälle wurden ohne Auflagen freigegeben, in drei Fällen läuft das Verfahren noch.

Weiter im Fokus stand wiederum die Internetökonomie. Ein prominentes Verfahren stellte das Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar, das noch keinen Abschluss gefunden hat. Hierzu hatte das Amt allerdings am 19. Dezember 2017 Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung übersandt. Die Fälle mit Internetbezug zögen sich quer durch alle Abteilungen, so das Bundeskartellamt. Das Amt befasse sich schon lange mit Grundsatzfragen zur Internetökonomie, speziell auch zu Plattformen. In 2017 habe zudem die 9. GWB-Novelle Änderungen im Hinblick auf die Digitalwirtschaft mit sich gebracht. Hierzu gehörten die Anpassungen im Bereich der Missbrauchskontrolle einschließlich der Aufnahme von Kriterien für die Bewertung von Marktmacht (direkte und indirekte Netzwerkeffekte, die parallele Nutzung mehrerer Dienste (sog. Multihoming) und der Wechselaufwand für die Nutzer (sog. Lock-in-Effekte), Skaleneffekte, der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck). Durch die neue Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle (abhängig vom Transaktionsvolumen) könnten Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft werden, die zwar nur geringe Umsätze erzielten, aber innovativ seien und für die ein hoher Kaufpreis gezahlt werde.

Im letzten Jahr hat das Bundeskartellamt ebenfalls neue Zuständigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes erhalten und eine neue Abteilung eingerichtet. Es hat mit zwei Sektoruntersuchungen (Vergleichsportale, Smart-TVs) gestartet (vgl. FIW-Berichte vom 03.11.17 und 14.12.17). Präsident Mundt sprach sich in der Presseerklärung zum Jahresrückblick erneut für weitere Kompetenzen des Bundeskartellamts im Verbraucherschutz aus.

In Vergabesachen hat das Bundeskartellamt über 150 Nachprüfungsanträge entschieden. Schließlich wurde mitgeteilt, dass im Bundeskartellamt bereits ein Aufbaustab eingesetzt worden sei, um eine weitere neue Abteilung einzurichten, um das Wettbewerbsregister, das ab 2020 funktionsfähig sein soll, einzurichten.