09.10.2020

BKartA veröffentlicht Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen

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Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung
Nutzerbewertungen

Abschlussbericht: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Nutzerbewertungen_Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 

PM: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2020/06_10_2020_SU_Nutzerbewertungen.html?nn=3591286 

Das Bundeskartellamt hat am 6. Oktober 2020 die Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. In dem Bericht klärt das Amt über die Hintergründe von falschen Bewertungen („Fake-Bewertungen“) auf und schlägt konkrete Verbesserungen des Verbraucherschutzes vor. 

„Fake-Bewertungen“ 

Im Rahmen der seit Mai 2019 laufenden Untersuchung hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben über 60 große Internetportale befragt. Zu den befragten Unternehmen zählen Bewertungsplattformen, Online-Marktplätze und Online-Shops. Der jetzt vorgelegte Bericht ist das Ergebnis dieser Ermittlungen sowie einer Konsultation zu den vorläufigen Ergebnissen im Juni 2020. 

Laut dem Bericht stammen Bewertungen im Internet teilweise nicht von echten Nutzern oder werden inhaltlich manipuliert, ohne dass dies für den Verbraucher erkennbar ist. Da sich Produkte und Dienstleistungen mit positiven Bewertungen deutlich besser verkaufen als mit negativen Bewertungen, besteht laut dem Bericht ein erheblicher Anreiz, falsche Bewertungen zu kaufen. Für diese Zwecke gebe es spezialisierte Dienstleister, welche Belohnungen für gute Bewertungen anbieten oder Software (sog. Bot-Netzwerke) verwenden, um falsche Bewertungen zu verfassen. 

Portale sollen in die Verantwortung genommen werden 

In dem Bericht verlangt das BKartA, dass Portale in Zukunft mehr Verantwortung für die Richtigkeit der Bewertungen übernehmen müssten. 

Die meisten Plattformen verwendeten aktuell nur Wortfilter und verliessen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen verlassen. Nur vereinzelt würden ausgefeilte technische Methoden, wie das sog. Machine Learning, verwendet, die Verfasser von Bewertungen überprüft oder Authentizitätsprüfungen durchgeführt. 

Dabei sei es grundsätzlich zulässig, Kunden Anreize für das Verfassen von Bewertungen zu geben (z. B. durch Gutscheine). Solche Anreize und Produkttests seien verbraucherrechtskonform, solange die aus dem Anreizprogramm resultierenden Bewertungen entsprechend gekennzeichnet werden würden. Die Abgabe negativer Bewertungen sollte nicht erschwert und es sollten im Verlauf des Filterprozesses und der nachträglichen Kontrolle aufgrund von Beschwerden nicht mehr negative als positive Bewertungen gelöscht werden, um das Bewertungssystem nicht zu verzerren. 

Hintergrund 

Seit der 9. GWB-Novelle aus dem Jahr 2017 ist das BKartA befugt, Sektoruntersuchungen im Hinblick auf Marktentwicklungen zulasten von Verbrauchern durchzuführen. Die Untersuchungen richten sich dabei nicht gegen bestimmt Unternehmen, sondern dienen dazu, umfassende Kenntnisse über das Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Das Amt hatte zuletzt die Ergebnisse über seine Sektoruntersuchungen zu Smart TVs und Ladestationen für Elektrofahrzeuge veröffentlicht (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 3. August 2020).