23.11.2016

9. GWB-Novelle: Avisierte Änderungen bei der Ministererlaubnis

Kurz nach der ersten Lesung der 9. GWB-Novelle im Bundestag am 10. November 2016 haben die Fraktionen von CDU und CSU Vorschläge unterbreitet, wie aus der Presse bekannt wurde, angesichts des Misserfolgs der Ministererlaubnis im Fall Edeka/Tengelmann, das Verfahren der Ministererlaubnis handhabbarer zu machen. Änderungen könnten noch während der laufenden Beratungen zur GWB-Novelle, etwa in Form einer Ministererlaubnis-Verordnung, umgesetzt werden.

Die Fraktionen von CDU und CSU wollen dem Vernehmen nach die Voraussetzungen verschärfen, nach denen der Bundeswirtschaftsminister eine Ministererlaubnis erteilen darf. Die Ministererlaubnis steht dabei selbst nicht zur Disposition. Das Instrument wird weiterhin für grundsätzlich sinnvoll und notwendig erachtet.

Allerdings sollen die Fristen weiter konkretisiert werden, innerhalb derer der Minister entscheiden muss. Künftig soll es eine Höchstfrist von sechs Monaten geben. Falls der Minister nicht innerhalb von sechs Monaten entscheidet, soll die Ministererlaubnis als verweigert gelten. Das Verfahren soll transparenter und objektiver werden, wozu auch klarere gefasste Beteiligungs- und Informationsrechte aller Akteure gehören.

Zwei Monate nach dem Antrag auf die Ausnahmegenehmigung soll die Monopolkommission künftig ihr Gutachten abgeben. Das wird mündlich mit allen Beteiligten erörtert, die Anhörung soll öffentlich sein. Der Wirtschaftsminister muss zur Position der Monopolkommission Stellung nehmen, insbesondere bei einem abweichenden Votum.

Der Wirtschaftsminister soll zudem eine „Ministererlaubnis-Task-Force" einberufen. Alle Beteiligten sollen Einblick in die Unterlagen in einem Aktenraum erhalten. Auch sollen alle Gespräche des Ministers mit Verfahrensbeteiligten „vollumfänglich dokumentiert" werden. Der Entwurf der Ministererlaubnis soll ebenfalls zwei Wochen lang öffentlich konsultiert werden. Anders als die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen oder Die Linke wollen die Fraktionen von CDU und CSU dem Bundestag allerdings kein Mitsprache- oder Vetorecht einräumen. Der Minister soll seine Entscheidung jedoch zeitnah nach Verkündung mit dem Deutschen Bundestag erörtern.

Die inhaltlichen Kriterien sollen anscheinend nicht angetastet werden. Insbesondere soll nicht näher konkretisiert werden, was unter „Gemeinwohlvorteile" zu verstehen ist.