31.05.2023

11. GWB-Novelle: Erste Lesung im Bundestag

D
Bundestag
11. GWB-Novelle
Wettbewerbsdurchsetzung
Entflechtung
Sektoruntersuchung

 

Deutscher Bundestag - Debatte zur Wirksamkeit der Instrumente von Kartellbehörden

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine 11. GWB-Novelle (Drucksache 20/6824, 2006824.pdf (bundestag.de)) ist am 26. Mai 2023 in erster Lesung vom Bundestag beraten worden und dann im Anschluss an die Aussprache zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Der Gesetzentwurf war zuvor von der Bundesregierung am 5. April 2023 verabschiedet worden (vgl. dazu FIW-Bericht vom 10.05.23).

Die Debatte im Bundestag anlässlich der ersten Lesung kann in der Mediathek abgerufen werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck nannte die Novelle das größte und lang überfällige „Update des Grundgesetzes der sozialen Marktwirtschaft“ und erinnerte daran, dass Ludwig Erhard, einer der beiden „Paten“ der 11. GWB-Novelle, das GWB seinerzeit durchgesetzt habe (als zweiten Paten nannte Habeck Rainer Brüderle). Ziel der Novelle sei es, KMU und Start-Ups, dem Mittelstand und Verbrauchern „mehr Möglichkeiten zu geben, die Optionen zu erweitern und Innovationskraft in Deutschland zu erhöhen“ inklusive der Erleichterung von Marktzugängen und Datenteilung im digitalen Sektor.

Weitere Redner waren u. a. der Abgeordnete Hans-Jörg Durz, CSU, der auf die gravierenden ordnungspolitischen und standortgefährdenden Mängel des Gesetzentwurfs und dessen Paradigmenwechsel hinwies, der Abgeordnete Gerald Ullrich von der FDP, der Abgeordnete Sebastian Roloff, SPD, und Sandra Detzer, Bündnis 90/Die Grünen. Die letzten beiden schienen keine Probleme mit der Novelle und der Tatsache zu haben, dass das Kartellamt künftig den Markt ordnen soll und die Eingriffsbefugnisse des Kartellamts nicht mehr an einen wie auch immer gearteten Rechtsverstoß der Unternehmen anknüpfen sollen.

Sowohl Bundeswirtschaftsminister Habeck als auch weitere Abgeordneten erwähnten in der Aussprache mehrfach den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der sich – wie die gesamte Wirtschaft – zuvor mehrfach kritisch zur Novelle geäußert hatte (vgl. dazu auch FIW-Artikel vom 30.02.23 und Pressemeldung des BDI zum Regierungsentwurf Artikel (bdi.eu)).